»Wir holen den Bewerber dort ab, wo er sich beruflich aufhält«

14. Februar 2008, 9:23 Uhr | Christine Demmer, Markt&Technik
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Zielgruppenspezifisches Posting

 Weil das aber alles andere als eine Strategie ist, hält Siemens-Oberrecruiter Kürn heute das »zielgruppenspezifische Posting« in Web 2.0-Anwendungen für mehr als geboten. Für den E-Konzern bedeutet das: Maschinelle Verknüpfung mit großen (und guten) externen Jobboards für alle Stellen, zusätzliche Nutzung von zielgruppenspezifischen Börsen, maschinell und direkt, Print nur online und eng zielgruppenspezifisch.

Kurz: »Wir holen den Bewerber dort ab«, versichert Kürn, »wo er sich beruflich im Netz häufig aufhält.« Recruiting 2.0 erfordere bei bestimmten Stellen nicht nur deutlich höhere Anstrengungen, sondern völlig neue Optionen. Vor allem im Denken: »Heute geht es nicht mehr um Stellenausschreibungen, sondern um Einladungen an die Bewerber.«

Doch an welche Adresse sollen die geschickt werden? Bei der Mediennutzung junger Menschen liegt das Internet heute mit 32 Prozent gleichauf mit dem Fernsehen. Weit dahinter (16 Prozent) folgt das Radio, in niedrigen einstelligen Bereich liegen die gedruckten Medien. Nur wenige Arbeitgeber haben schon auf dem neuen Zug Platz genommen, schalten Spots oder Videos in Podcasts, fordern am Rand von Threads zu Bewerbung auf, lassen sich offen oder als harmloser User getarnt in den Communities blicken oder machen in Blogs auf die Karrieremöglichkeiten ihres Hauses aufmerksam.

Näher an die Zielgruppe heranrücken

Viele würden liebend gern näher an die Zielgruppe heranrücken, wissen aber nicht, wie sie das anstellen sollen und was, juristisch gesehen, überhaupt zulässig ist. Dürfen Recruiter ihre »Einladungen« in einem privaten Blog veröffentlichen? Dürfen sie einen viel versprechenden Professional, der sein Profil in Xing oder StudiVZ hinterlegt hat, einfach anrufen, die Werbetrommel rühren und nach einer Bewerbung flehen? Ist es zulässig, innerhalb eines Threads oder eines Internet-Chats schwungvoll die Angel für ein personalknappes Unternehmen auszuwerfen?

Drei Mal »ja« antwortet Carsten Franke, Gründer und Vorstand der Recruiting-Agentur milch & zucker in Bad Nauheim: »Bei allen, die sich bei Xing, Linked in, Facebook und derartigen Netzwerken registriert haben, ist von einer konkludenten Einwilligung zur Kontaktaufnahme auszugehen. Auch wenn das durch ein suchendes Unternehmen erfolgt, ist es nicht wettbewerbswidrig. Wenn sich der Angesprochene allerdings durch die Direktansprache gestört fühlt, muss Schluss sein.« Tröstlicher Hinweis: »Bei seriöser Ansprache ist das eher unwahrscheinlich.« Denn diesem Argument können sich weder Kandidaten noch Richter verschließen: Seine Weiterentwicklung zum Web 2.0 verdankt das Internet ja gerade dem Wunsch der Nutzer nach mehr Interaktion und Kommunikation. Bitte sehr, hier kommt es.

 


  1. »Wir holen den Bewerber dort ab, wo er sich beruflich aufhält«
  2. Zielgruppenspezifisches Posting<b
  3. Kandidatensuche in Blogs und Beziehungsnetzwerken

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