Ein professioneller Auftritt auf Arbeitgeberbewertungsportalen sei ein unverzichtbarer Teil des digitalen Employer-Brandings, sagt Maren Pudimat, Account Director bei der Agentur Maisberger, die sich auf „Human-Centered Communications“ spezialisiert hat. Sie rät, einen Blick auf die Fakten zu werfen. »3,5 Sterne für das Hotel im letzten Urlaub, ein Like für das geteilte Foto und ein Kommentar über das neu gekaufte Gadget: Heutzutage sind wir es gewohnt, alles zu bewerten und zu beurteilen. Und was bei Produkten und Dienstleistungen anfängt, hört beim Arbeitgeber nicht auf. Auf Portalen wie kununu, Glassdoor oder meinpraktikum können Bewerber, bestehende und ehemalige Mitarbeiter ihre Meinung über den (potenziellen) Arbeitgeber teilen. Immer mehr Kandidaten nutzen die Möglichkeit, sich dort zu informieren«.
Doch noch nutzten Unternehmen Arbeitgeberbewertungsportale zu selten als Teil einer ganzheitlichen Employer-Branding-Strategie. Dabei böten sie viel Potenzial für die Gestaltung des Arbeitgeber-Image sowie die Bewerberakquise – »und mit den richtigen Tipps werden die von Chefs oft gefürchteten und vermeintlichen Pranger zur überzeugenden Arbeitgeber-Visitenkarte«, wirbt Pudimat.
Ihr Rat: »Reagieren Sie auf Bewertungen« – aber bitte nicht mit Standardantworten nach dem Gießkannenprinzip, sondern mit individuellen Stellungnahmen. Über positive Bewertungen sollte man sich freuen. Und Danke sagen. Mitarbeiter zu bitten, das Unternehmen zu bewerten, sei erlaubt, aber »haben Sie Mut zur Authentizität«, so Pudimat. Denn authentische Erfahrungsberichte überzeugten genau die Kandidaten, die auch wirklich zum Unternehmen passen. Abstand nehmen sollte man von dem Versuch, bei Bewertungen zu tricksen. Pudimat: »Seien Sie ehrlich – gefälschte Bewertungen sind nicht nur verboten, sondern auch leicht zu durchschauen.« Erlaubt sei hingegen, auf seine Stärken hinzuweisen und ein Arbeitgeberprofil zu schalten, in der Regel gegen Gebühr. Über dieses können dann z.B. offene Stellen verlinkt werden.
Konstruktives Feedback sollte man nicht fürchten, sondern dazu nutzen, besser zu werden und an Verbesserungen zu arbeiten, rät Pudimat. Völlig ausgeliefert sei man kununu freilich nicht, Arbeitgeberbewertungsportale sind kein rechtsfreier Raum. »Rechtswidrige, beispielsweise diffamierende Kommentare können entfernt werden«, weiß die PR-Beraterin.