Seit die Arbeitnehmerüberlassung stärker reglementiert ist, scheinen manche Unternehmen auf Werkverträge auszuweichen. Auch im hochqualifizierten Ingenieursbereich? Markus Hellwig (Name geändert) ist Senior Architect und Patent Engineer bei einem Automobilzulieferer für Embedded Software. Seine Firma arbeitet mit allen großen OEMs weltweit in verschiedenster Form zusammen. „Wir verkaufen Produkte, arbeiten auf Stundenbasis vor Ort und haben auch Werksverträge. Die strengere Prüfung haben wir bereits mehrfach miterleben dürfen“.
Auch Hellwig sieht eine Zweiklassengesellschaft am Arbeitsmarkt, und er ist erbost darüber. „Gesetzliche Schlupflöcher machen es den OEMs leicht, unmoralisches Schindluder zu betreiben, sagt er. Und er wirbt auch um Verständnis für die Arbeitgeberseite. „Unsere Firma übernimmt mit den Werkverträgen nicht nur einen Teil der Arbeit, sondern wir müssen diese auch eigenverantwortlich erledigen. Zudem tragen wir das unternehmerische Risiko, das nicht gerade gering ist. Wer schon einmal in Großprojekten kurz vor Produktionsstart Qualitätsprobleme ausbessern musste, weiß, wie schnell da die Margen dahin schmelzen. Teilweise sind sogar Regressansprüche in solchen Werkverträgen enthalten.
Daher ist Hellwig für eine differenziertere Sicht, wenn es um Werksverträge und deren Anbieter geht. Denn erst seit die Arbeitnehmerüberlassung von der Regierung mit Zustimmung der Gewerkschaften „verkompliziert“ worden sei, („übrigens nachdem sie diese jahrelang erst aufgeweicht hat“), sei das Problem mit den Werksverträgen aufgetaucht und würde nun als Schlupfloch benutzt.
Hochqualifizierte Ingenieure seien aber von Lohndumping gar nicht betroffen. „Leidtragende sind die schlecht bezahlten Arbeiter. Das Wort Dumping-Lohn muss einem Einkäufer wie Hohn klingen, wenn er für externe Mitarbeiter Stundensätze zwischen 60 und 100 Euro berappen muss. Bei Werkverträgen wird ebenfalls mit solchen Zahlen kalkuliert, wenn es sich um hochwertige Arbeit handelt. „
Vom Missbrauch betroffen sei einfache Arbeit wie das Verpacken von Zylinderköpfen an einem Band, das früher per Arbeitnehmerüberlassungen abgedeckt worden sei, da sie saisonal unterschiedlich benötigt werde. „Dort tritt Scheinselbstständigkeit, Lohndumping und Betrug auf, aber nicht bei Ingenieurstätigkeiten.“