»America first«

Spielt Trump mit dem Feuer?

27. Januar 2017, 11:00 Uhr | Karin Zühlke
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Strafzölle verletzten internationale Regeln

Investitionszurückhaltung im Maschinenbau

Die Ankündigungen Trumps haben dennoch schon erste Folgen: Seit seiner Wahl herrscht Unsicherheit über den künftigen wirtschaftlichen Kurs der USA. Das führte bereits zu Investitionszurückhaltung. »Erste Vorboten dafür könnten die Maschinenlieferungen in die USA sein, deren Rückgang sich im Herbst 2016 noch beschleunigt hat«, sagt VDMA-Hauptgeschäftsführer Thilo Brodtmann. »Wenn Donald Trump in- und ausländische Unternehmen mit Strafzöllen zwingen will, ihre Produktion in den USA zu belassen oder neu aufzubauen, mag das dort kurzfristig den einen oder anderen Unternehmensstandort erhalten. Mittel- und langfristig führen solche staatlichen Zwangsmaßnahmen aber dazu, dass Investoren sich abwenden – und damit zu Wohlstandsverlusten«, unterstreicht Ulrich Ackermann, Leiter VDMA Außenwirtschaft. »Außerdem ist es höchst zweifelhaft, dass mit solchen Methoden gerade die brachliegenden amerikanischen Industrieregionen, denen Trump Versprechungen gemacht hat, nun wiederbelebt werden.«
Besorgt hat auch Eric Schweitzer, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), die Aussagen Trumps zu dessen künftiger Außenhandelspolitik zur Kenntnis genommen: »Mit seinen Äußerungen stellt Donald Trump sowohl die bestehende Handelsarchitektur als auch die bisherige Form der wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Frage. Die angedrohte Importsteuer würde die Freihandelszone zwischen Mexiko und den USA de facto aufheben und damit auch die deutschen Unternehmen treffen.«

Strafzölle verletzen internationale Regeln

Handelspolitisch würden sich die USA mit Strafzöllen ebenfalls in eine schwierige Lage begeben: Die einseitige Erhöhung der Importzollsätze für Maschinenbauprodukte wäre nur unter Verletzung der Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) möglich: Die USA haben gegenüber der WTO vertraglich festgeschrieben, dass die Höhe ihrer Einfuhrzollsätze für Maschinenbauprodukte zwischen 0 und 5% liegt. Die Erhebung eines Schutzzolls wäre im Rahmen der WTO-Regeln nur bei einer nachgewiesenen „erheblichen Schädigung“ der einheimischen Produzenten möglich. Das trifft auf Maschinenbauprodukte aus Deutschland und Europa aber nicht zu.
»Die Ausweitung von ‚Buy American‘-Klauseln bei öffentlichen Ausschreibungen oder sogar eine Abkehr von WTO und Freihandelsbestrebungen könnten letztlich auch US-Unternehmen schaden«, warnt DIHK-Präsident Schweitzer. »Die USA und Deutschland verbindet eine lange und intensive Zusammenarbeit, wirtschaftlich wie politisch. Das sollte auch so bleiben. Ansonsten gibt es am Ende nur Verlierer.«


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