Unrechtmäßiges Steuergeschenk

Apple muss 13 Milliarden Euro nachzahlen

30. August 2016, 14:24 Uhr | Karin Zühlke
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Auch Amazon im Visier

Seit Juni 2013 untersucht die Kommission die Praxis der Mitgliedstaaten im Bereich der Steuervorbescheide. Im Dezember 2014 richtete sie an alle Mitgliedstaaten Auskunftsersuchen. Im Oktober 2015 gelangte die Kommission zu dem Ergebnis, dass Luxemburg und die Niederlande Fiat bzw. Starbucks selektive Steuervorteile gewährt hatten. Im Januar 2016 stellte die Kommission fest, dass selektive Steuervorteile, die Belgien mindestens 35 multinationalen Unternehmen, insbesondere aus der EU, im Rahmen seiner Steuerregelung für „Mehrgewinne“ gewährt hatte, nicht mit den EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen im Einklang stehen. Die Kommission führt zurzeit ferner zwei eingehende Prüfungen durch, da sie beihilferechtliche Bedenken zu Steuervorbescheiden in Luxemburg hat; diese Prüfungen beziehen sich auf die Unternehmen Amazon und McDonald's.

Die Kommission verfolgt eine weitreichende Strategie für mehr Steuergerechtigkeit und Transparenz und konnte in letzter Zeit erhebliche Fortschritte erzielen. Im Anschluss an die im März 2015 vorgelegten Vorschläge der Kommission zum Thema Steuertransparenz haben die Mitgliedstaaten bereits im Oktober 2015 eine politische Einigung über den automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide erzielt. Diese Rechtsvorschriften werden zu einer wesentlich höheren Transparenz beitragen und von der missbräuchlichen Nutzung von Steuervorbescheiden abschrecken. Im Juni 2015 hat die Kommission ihren Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung vorgelegt: Dieser Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, den für die Besteuerung von Körperschaften in der EU geltenden Rahmen fairer und effizienter zu gestalten. Zu den Aktionsschwerpunkten zählen ein Rahmen zur Gewährleistung einer effektiven Besteuerung am Ort der Wertschöpfung und eine Strategie für eine Überarbeitung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage, für die ein neuer Vorschlag noch in diesem Jahr erwartet wird. Am 27. Januar dieses Jahres veröffentlichte die Kommission ein weiteres Maßnahmenpaket gegen missbräuchliche Steuergestaltungspraktiken von Unternehmen in der EU und weltweit. Als direktes Ergebnis ist zu verzeichnen, dass die Mitgliedstaaten bereits vereinbart haben, die wichtigsten Schlupflöcher in den nationalen Rechtsvorschriften, die missbräuchliche Steuergestaltungspraktiken ermöglichen, anzugehen und ihren automatischen Informationsaustausch auf die länderbezogene Berichterstattung über steuerrelevante Finanzinformationen multinationaler Unternehmen auszuweiten. Ferner liegt der Vorschlag vor, einen Teil dieser Informationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Unsere gesamte Arbeit basiert auf dem einfachen Grundsatz, dass alle Unternehmen unabhängig von ihrer Größe dort Steuern entrichten müssen, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften.


  1. Apple muss 13 Milliarden Euro nachzahlen
  2. Die Steuerstruktur von Apple in Europa
  3. Beihilferechtliche Beurteilung der Kommission
  4. Auch Amazon im Visier

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