Bisher waren Niedervoltantriebe hauptsächlich bei Fahrzeugen mit sehr geringen Antriebsleistungen (< 5kW) bekannt, wie zum Beispiel bei Golfcarts oder Elektrorollern oder auch bei elektrischen Leichtkraftfahrzeugen, zum Beispiel vierrädrigen Fahrzeugen mit relativ geringen Antriebsleistungen (< 20kW) für den urbanen Einsatz.
Die benötigte Antriebsleistung begrenzte immer das sinnvolle Anwendungsspektrum eines Niedervoltsystem. Mit der Nanoflowcell-Technologie ändert sich das. Für fahrzeugübliche Antriebsleistungen sind sehr hohe Ströme notwendig. Das bedingt bei Hochvoltsystemen große Kabelquerschnitte und höhere Übertragungsverluste. Mit der Flusszellentechnologie konnte der Hersteller nach eigenen Aussagen diese Problematik lösen. Es werden hohe Ströme bei einer niedrigen Nennspannung generiert, die für das Niedervoltsystem nutzbar sind.
Zudem kommt hinzu, das bei Hochvolt-Elektrofahrzeugen ein vollständiger Berühr- und Lichtbogenschutz notwendig ist, bei Niedervoltfahrzeugen aber nicht. Laut ECE-R 100 sind bei Niedervoltsystemen keine zusätzlichen Maßnahmen für den Berührungsschutz nötig. Daraus ergibt sich auch, dass die Homologation von Niedervoltfahrzeugen viel schneller erfolgen kann, weil die funktionale Sicherheit einfacher umzusetzen ist.