Der Leitfaden »Batterietyp-Prüfung gemäß UN-Regelung Nr. 100 Revision 3« beschreibt Testmethoden zum Ausschluss von Gefahren, die von Antriebs-Akkus für E-Fahrzeuge ausgehen können.
Der Lehrstuhl »Production Engineering of E-Mobility Components« (PEM) der RWTH Aachen hat gemeinsam mit dem TÜV Rheinland den Leitfaden »Batterietyp-Prüfung gemäß UN-Regelung Nr. 100 Revision 3« herausgegeben. Das in deutscher und englischer Sprache kostenfrei erhältliche Dokument erläutert auf jeweils 16 Seiten die verschiedenen Testmethoden zum Ausschluss unterschiedlicher Gefahren, die von Antriebs-Akkus für Elektrofahrzeuge ausgehen können.
»Die Zulassung von Fahrzeugbatterien nach der internationalen Vorschrift ist essenziell, um hohe Sicherheitsstandards garantieren zu können«, sagt PEM-Leiter Professor Achim Kampker. »Sie gewährleistet, dass Batterien auch unter extremen Bedingungen sicher bleiben und das Risiko von Bränden oder Explosionen auf ein Minimum reduziert wird.«
Der UN-R100-Katalog beschreibt unter anderem diejenigen Verfahren, gemäß denen die Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge zu prüfen sind. Die Anforderungen gelten für die Europäische Union und Länder, die die Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) für Kraftfahrzeuge übernehmen.
Im Einzelnen befasst sich der aktuelle Leitfaden von PEM und TÜV mit elektrischen, mechanischen, Umwelt- und sogenannten Abuse-Tests. Dabei geht es um die Vermeidung von Risikofaktoren wie externe Kurzschlüsse, das Überladen und das Tiefenentladen der Batterie sowie Überstromschutz, um Vibrationsbeständigkeit, mechanische Schocks und mechanische Integrität, um Temperaturschocks und Übertemperatur sowie um Feuerbeständigkeit und thermische Propagation.
Der Leitfaden »Batterietyp-Prüfung gemäß UN-Regelung Nr. 100 Revision 3« steht ab sofort zum kostenfreien Download bereit (»Themenfeld Batterie«).