Mit der Präzision eines Uhrwerks arbeitete sich Biketec seit der Veröffentlichung des Tests Stück für Stück vor. So wurden am Computer Simulationen durchgeführt, um das Schadensbild des »Warentests« abzubilden, auf Prüfständen ging man genauso vor. Außerdem wurden erneut Messungen in der Fahrrealität vorgenommen. Auf keine der drei Arten konnte das Schadensbild „Riss am linken Ausfallende“ als primärer Ausfallgrund nachgebildet werden. Dafür wurde offenkundig, dass die Testanordnung gemäß Stiftung Warentest weder qualitativ noch quantitativ die Realität abzubilden vermag. Mehr noch: Die Testanordnung führe zu massiven Zusatzbelastungen an den Ausfallenden, welche im Feld selbst unter Extrembedingungen, wie etwa einem 120 kg-Fahrer, nicht existierten. Das Biketec-Fazit lautet: »Die Einspannung des Rahmens gemäß Stiftung Warentest ist völlig ungeeignet, um praxisrelevante Erkenntnisse zu gewinnen und die aus dem Test abgeleiteten Aussagen (und somit auch Vergleiche von Produkten verschiedener Anbieter) sind fachlich unhaltbar.«
Schweizer E-Bike-Hersteller denkt über Klage nach
Der Zweirad-Industrieverband fordert: »Jeder Test muss reproduzierbar und transparent sein. Offensichtlich sind aber diese Kriterien beim Test verletzt worden.« Biketec-Geschäftsführer Kurt Schär ist überzeugt: »Durch Nachtests konnten wir die Ergebnisse der Stiftung Warentest inzwischen eindeutig widerlegen.« Mathias Seidler, ehemaliger Derby-Chef, ergänzt: »Stiftung Warentest muss klar sein, dass sie Verbraucher nicht informiert, sondern mit der von ihr initiierten Medienkampagne vollkommen unnötig verunsichert und regelrecht irregeführt hat. Der Verbraucher hat einen Anspruch auf Richtigstellung mit gleicher medialer Aufmerksamkeit, wenn sich die ursprüngliche Behauptung als haltlos erweist. Genau das ist hier der Fall.«
Denn Derby und Bosch konnten bereits erwirken, dass Stiftung Warentest und ADAC ihre Aussagen zum Thema Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) auf ihren Internetseiten inzwischen teilweise korrigiert haben. Ein Vorgang, der für die renommierten Tester ebenso selten wie bemerkenswert ist.
Biketec derzeit mögliche Ansprüche auf Schadenersatz gegenüber der StiWa: »Wir behalten uns aufgrund unserer Erkenntnisse eine Schadenersatzklage vor, da uns durch das aus unserer Sicht abwegige Vorgehen des Prüflabors und die Publikation der durch den unvertretbaren Testaufbau verursachten Ergebnisse durch die Stiftung Warentest bzw. den beauftragenden ADAC ein Schaden in Millionenhöhe entstanden ist, welcher unser Unternehmen existenziell gefährdet hat. Die juristische Würdigung und das weitere Vorgehen wird derzeit mit unseren deutschen Rechtsanwälten geklärt.«