Stichwort Kontrollübergabe: Wie könnte denn die Protokollierung technisch aussehen?
Eichhorn: Dafür reicht im Prinzip die Aufzeichnung der Fahrzeugsensorik. Wie bei einem Flugschreiber würden dabei immer nur jeweils die letzten Minuten festgehalten. Eine zusätzliche Überwachung des Fahrers etwa per Videokamera ist nicht erforderlich. Eine Außenkamera wird dagegen bei solchen Assistenzsystemen ohnehin installiert sein. Deren Bilder lassen sich dann ohne allzu großen zusätzlichen Aufwand ebenfalls aufzeichnen.
Besteht aufgrund der zahlreichen offenen Fragen nicht das Risiko, dass eigentlich serienreife Techniken nicht eingesetzt werden können, weil die gesetzlichen Grundlagen fehlen?
Eichhorn: Das kann durchaus sein, war aber auch schon früher so. Wir haben solche Probleme meist doch rechtzeitig lösen können. Ein Beispiel dafür ist das Kurvenlicht. Das war bis vor einigen Jahren nicht erlaubt, weil laut Gesetz die Scheinwerfer fest am Fahrzeug angebracht sein mussten. Wir konnten jedoch zeigen, dass die neue Technik viele Vorteile besitzt, daraufhin sind die gesetzlichen Regelungen in einem sinnvollen Zeitrahmen angepasst worden. Mittlerweile ist das Kurvenlicht weltweit zugelassen. Auch die Entwicklung in Richtung hochautomatisiertes Fahren passiert ja in kleinen Schritten – die gesetzliche Anpassung könnte einen ähnlichen Verlauf nehmen.