TÜV-Studie zeigt

Verbraucher misstrauen KI

27. Januar 2020, 11:22 Uhr | Karin Zühlke
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Angemessene Regulierung

Aus Sicht des TÜV-Verbands stellt sich mit dem massenhaften Einsatz von Künstlicher Intelligenz in sicherheitskritischen Bereichen wie Fahrzeugen, Maschinen, Anlagen und Geräten immer drängender die Frage nach einer angemessenen Regulierung der Technologie. Neben den sicherheitskritischen Themen sind auch ethische Fragen relevant. Manipulation in sozialen Medien oder die Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen sollten daher diskutiert werden. Nach den Ergebnissen der TÜV-Umfrage haben 72 Prozent der Bundesbürger große oder sehr große Sorgen vor Hackerangriffen, die mit Hilfe von KI automatisiert oder personalisiert werden können. An zweiter Stelle steht mit 71 Prozent die Sorge, dass KI missbraucht wird, um Menschen zu manipulieren. Zwei von drei Befragten (67 Prozent) haben Angst, dass KI-Systeme bei sicherheitskritischen Anwendungen Fehler machen, zum Beispiel bei hoch automatisierten Fahrzeugen. Ist das KI-System beispielsweise nicht in der Lage, eine Verkehrssituation richtig zu erfassen, kann es zu schweren Unfällen kommen. Weitere Sorgen drehen sich um das Thema Entmenschlichung (62 Prozent) und eine noch stärkere Abhängigkeit von digitalen Technologien (61 Prozent). 56 Prozent der Befragten haben große oder sehr große Sorgen, dass KI-Anwendungen Arbeitsplätze von Menschen ersetzen. „Die Sorge vor Arbeitsplatzverlusten durch KI-Anwendungen ist berechtigt“, sagte Fübi. „Wir müssen schon heute diskutieren, wie unsere Gesellschaft diesen Strukturwandel gestalten will.“

Laut der Umfrage kennen 94 Prozent der Befragten den Begriff Künstliche Intelligenz, aber nur etwa jeder Dritte (34 Prozent) kann ihre wichtigsten Eigenschaften erklären oder die Technologie sogar in all ihren Facetten beschreiben. Fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) kann allenfalls eine grobe Erklärung abgeben, weiß aber nichts Genaues. 16 Prozent wissen sehr wenig oder gar nichts, obwohl viele den Begriff schon mal gehört haben. Es existiert zwar keine einheitliche Definition von Künstlicher Intelligenz, aber die wichtigsten Merkmale lassen sich beschreiben: KI-Systeme lernen eigenständig, verarbeiten in der Regel riesige Datenmengen und können ihre Umgebung wahrnehmen und darauf reagieren. Mit diesen „Fähigkeiten“ sind KI-Anwendungen in der Lage, sehr komplexe Aufgaben zu lösen.
Es gilt als sicher, dass KI-Anwendungen immer mehr Aufgaben von Menschen übernehmen oder diese bei ihren täglichen Entscheidungen unterstützen werden, zum Beispiel beim Autofahren, bei medizinischen Diagnosen oder anderen beruflichen Tätigkeiten. Besonders hohe Akzeptanz findet KI, wenn es die Experten bei ihren Entscheidungen unterstützt. So begrüßen 69 Prozent der Befragten, dass Ärzte durch KI unterstützt werden. Der Arzt soll allerdings die Entscheidungshoheit behalten. Nur 24 Prozent würden auf die ausschließliche Empfehlung der Algorithmen vertrauen.

Wie tolerant sind die Verbraucher gegenüber Fehlern, die ein KI-System macht? Immerhin 40 Prozent der Befragten erwarten 100 Prozent Fehlerfreiheit. 34 Prozent würden einem KI-System in Ausnahmefällen Fehler zugestehen und 17 Prozent sagen sogar, Fehler sind normal. 9 Prozent wollen sich nicht festlegen. Deutlich weniger fehlertolerant sind die Befragten allerdings bei der Frage nach einer besonders sicherheitskritischen Anwendung wie dem automatisierten Fahren. Dann stimmen 84 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass autonome Fahrzeuge absolut fehlerfrei arbeiten müssen. Und ebenfalls 84 Prozent sind der Meinung, dass KI-Systeme in Fahrzeugen von unabhängigen Stellen geprüft werden sollten. Fübi: „Für sicherheitskritische KI-Systeme brauchen wir einen klaren gesetzlichen Prüfauftrag, um die Sicherheit von Fahrzeugen oder Maschinen testen zu können.“
Aus Sicht des TÜV-Verbands führt an einer angemessenen Regulierung auf nationaler und internationaler Ebene kein Weg vorbei. Die neue EU-Kommission hat angekündigt, eine KI-Strategie vorzulegen. In Deutschland plant das Bundesarbeitsministerium ein KI-Observatorium, um die Auswirkungen am Arbeitsmarkt zu beobachten und im Sommer will die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zur Künstlichen Intelligenz ihren Abschlussbericht vorlegen. „Beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz geht es in vielen Bereichen um die körperliche Unversehrtheit von Menschen und die Wahrung ihrer elementaren Grundrechte“, betonte Fübi. „Natürlich müssen wir darauf achten, dass die Regulierung nicht übers Ziel hinausschießt und Innovationen bremst.“ Ein Weg, um das zu vermeiden, sei ein risikobasierter Ansatz. Nicht jede KI-Anwendung müsse umfangreich getestet werden. Es komme darauf an, wie groß der Schaden ist, den ein KI-System anrichten kann.
 


 

 

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