Kommunen erhalten bei Investitionen in die energiesparende LED-Beleuchtung in Verbindung mit Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtungen eine Förderung von 30 Prozent.
Die am 15. September im Kommunalanzeiger veröffentlichte Kommunalrichtlinie 2014 führt neue Förderungen für Investitionen in effiziente Beleuchtungsanlagen ein. Markus Haake, Vertriebsleiter Lighting bei LG Electronics Deutschland, erklärt: »Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sieht im Paragraphen II.4 der Kommunalrichtlinie 2014 ausdrücklich vor, dass soziale, kulturelle und öffentliche Einrichtungen ab sofort einen Zuschuss bei der Umstellung von konventionellen Leuchten auf moderne LEDs erhalten.«
Wird ein – mit LED-Beleuchtung spielend einzuhaltendes – CO2-Minderungspotential von mindestens 50 Prozent erreicht, werden Investitionen in LED-Beleuchtungen sowie die zugehörige Steuer- und Regelungstechnik bei der Sanierung von Innen- oder Hallenbeleuchtungen in Liegenschaften des Antragstellers mit 30 Prozent bezuschusst. Die Förderhöhe beträgt mindestens 5.000 Euro.
Ab April 2015 dürfen bestimmte, energiehungrige Quecksilberdampflampen nicht mehr vertrieben werden. Die dann geltende, neue Gesetzgebung trifft in erster Linie öffentliche Einrichtungen wie beispielsweise Schulen und Sporthallen, wo die im Jahr 1892 erfundene Leuchtentechnologie noch vielfach zum Einsatz kommt. Ein Umstieg auf energiesparende Alternativen ist also – wo noch nicht geschehen – dringend anzuraten. Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger eingereicht werden. Die Kontaktdaten für die Antragseinreichung sind auf www.klimaschutz.de einsehbar.