Weil es bei der Berechnung der Degression auf den Inbetriebnahmezeitpunkt der PV-Anlage ankommt und nicht auf den Zeitpunkt des Beginns des Eigenverbrauchs, können Besitzer bestehender PV-Anlagen erheblich stärker finanziell profitieren als heutige PV-Anlagenerrichter.
Der Schweizer Speicherhersteller Powerball-Systems AG weist darauf hin, dass sich auch bei zwischen dem 1.1.2009 und dem 31.3.2012 in Betrieb genommenen PV-Anlagen, die jetzt mit Speichern nachgerüstet werden, die Höhe der Förderung nach den höheren Sätzen des Inbetriebnahmezeitpunktes der PV-Anlage bemisst, auch, wenn die Eigenstromförderung erst nachträglich beantragt wird. »Entscheidet sich beispielsweise die Betreiberin einer im Jahr 2009 in Betrieb gesetzten PV--‐Anlage erst im Jahr 2011 für den vergüteten Eigenverbrauch, beträgt der Vergütungssatz ebenso 25,01 ct/kWh, als wenn sie den Strom bereits seit 2009 selbst verbraucht hätte«, sagt die Clearingstelle des EEG hierzu.
Mathias Grässl, Inhaber des Schweizer Speicherherstellers Powerball-Systems AG hat es nachrechnen lassen: »Wir haben für eine 5 Kilowatt-Peak Photovoltaikanlage mit Inbetriebnahme zu 1. März 2012 eine Speichernachrüstung in 2016 gerechnet. In unserem Beispiel wurde ein 8 Kilowattstunden Powerball Systemspeicher installiert mit einem spezifischen Ertrag der PV-Anlage von 950 kWh/kWp und der Haushalt verbraucht pro Jahr 4500 kWh Strom. In der Kalkulation sind die Kosten für einen Akkutausch nach 10 Jahren bereits berücksichtigt. Wir waren selbst überrascht, dass der Powerball Speicher die Liquidität einer PV-Anlage mit Eigenverbrauchförderung nicht negativ beeinflusst.«
Eine Einzelfallprüfung lohnt sich also immer. Die Grafik zeigt die im angesprochenen Fall erwarteten monatsgenauen Zahlungszeitpunkte von Ausgaben und Einnahmen, wozu auch Steuerzahlungen und »unsichere« Zahlungen wie Reparaturkosten gehören. Der Liquiditätsplan zeigt, ob und wann der Investor Eigenkapital einzahlen muss oder Überschüsse entnehmen kann.