Energieintensive Industrien in der Energiewende

Ausnahmeregelungen fördern die Wirtschaft

6. August 2015, 11:36 Uhr | Andrea Gillhuber
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Wer profitiert und wer zahlt mehr?

Vorwegzuschicken ist, dass die Ausnahmeregelungen nicht bedeuten, dass die genannten Industrien keine Steuern und Umlagen zahlen. Nur eine Industrie zahlt keine oder sehr reduzierte Steuern und Umlagen sowie geringe Netzentgelte: die metallverarbeitende Industrie. Das liegt vor allem daran, Aluminium- und Kupferhersteller, Stahlproduktion in Elektrostahlöfen und chemische Reduktionsprozesse unter nahezu alle Privilegierungskriterien fallen, die wettbewerbsgefährdete Unternehmen von staatlich regulierten Strompreiskomponenten entlasten sollen. Dazu gehören fixe Sockelbeträge für hohe Energieverbräuche, Steuerentlastungen bei einem hohen Anteil der Stromkosten am Gesamtumsatz, Ausnahmeregelungen für Sektoren mit besonders starkem internationalen Wettbewerb, die Steuerbefreiung einzelner stromintensiver Prozesse, die Belohnung von Energieeffizienzmaßnahmen, eine Deckelung der absoluten Kosten und die Steuerbefreiung von selbst erzeugter Energie.

Durch die Steuern und Umlagen steigen in mehreren Ländern, neben Deutschland v.a. auch in China, Dänemark und Italien, die Belastungen für die Industrie. Im Vergleich zu anderen untersuchten Ländern erhebt Deutschland besonders viele und hohe Steuern und Umlagen, was die Privilegierungen entscheidend macht: Ohne diese wären die Strompreise für einzelne Unternehmen im Jahr 2014 um knapp 8 ct/kWh höher gewesen. »Ohne die besondere Ausgleichsregelung (BesAR) würde sich die Produktion von Aluminium und Chlor in Deutschland nicht lohnen und über kurz oder lang eingestellt. Dies gilt auch für viele Papierhersteller und Stahlerzeuger«, betont Dr. Barbara Breitschopf vom Fraunhofer ISI. Die Analysen zeigen darüber hinaus, dass neben den Strompreisen auch andere Standortfaktoren wie die Integration verschiedener Verarbeitungsschritte sowie die Nähe zu wichtigen Märkten bedeutsam sein können und einige Preisnachteile aufwiegen können.

Energiebeschaffung (ct/kWh) D NL FR  IT DK UK
 Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 70 und 150 GWh im Jahr  4,91  5,56  4,42  7,41  3,93  7,72
 Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 20 und 70 GWh im Jahr  5,15  5,46  4,29  8,3  3,93  8,00
 Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 2 und 20 GWh im Jahr  5,59  5,69  4,42  9,02  3,93  8,18
 Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 0,5 und 2 GWh im Jahr  6,08  5,96  5,00  9,27  3,98  8,72

Europäische Energiebeschaffungspreise für unterschiedliche Verbrauchsklassen nach Eurostat. (Quelle: Stromkosten der energieintensiven Industrie - Ein internationaler Vergleich)



  1. Ausnahmeregelungen fördern die Wirtschaft
  2. Wer profitiert und wer zahlt mehr?
  3. Was passiert ohne die Ausnahmeregelungen?

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