Betriebssicherheitsverordnung

Übergangsfrist für Anlagen in Ex-Bereichen abgelaufen

13. August 2018, 17:30 Uhr | Nicole Wörner
Konzernzentrale des TÜV Nord, Hannover
© TÜV Nord

Die in der neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegte Übergangsfrist für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen ist Anfang Juni 2018 abgelaufen: Anlagen, die vor Juni 2012 in Betrieb genommen wurden, müssen jetzt geprüft worden sein.

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»Wir stellen fest, dass kleine und mittlere Unternehmen häufig nicht über die Änderungen informiert sind«, sagt Christine Meß von TÜV Nord. »Oder aber, sie wissen nicht genau, wie sie den Anforderungen der Gewerbeaufsicht nachkommen sollen.«  Hinzu komme, dass Anlagen oft nicht prüffähig seien, weil die neuen Anforderungen an die Dokumentation noch nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt wurden. 

Mit der Dienstleistung „Basis-Check Ex“ bewertet TÜV Nord die Dokumentation zum Explosionsschutz auf Vollständigkeit. War der Check erfolgreich und sind eventuelle Abweichungen behoben, liegen die Voraussetzungen für eine Prüfung der Explosionssicherheit nach Betriebssicherheitsverordnung vor.

Alles Wissenswerte zum Thema Explosionsschutz haben die TÜV-Nord-Experten auf Ihrer Detailseite zusammengefasst. 
 


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