ZVEI: Kein Durchbruch für ganzheitliche Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft
Digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen – das sind Ziele des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG). Das Gesetz soll heute Bundestag verabschiedet werden.
»Mit Beschluss des Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungsgesetz wird die Notwendigkeit einer eHealth-Strategie immer deutlicher«, sagte Hans-Peter Bursig, ZVEI-Fachverbandsgeschäftsführer Elektromedizinische Technik. Das DVMPG ergänze das Digitale-Versorgung-Gesetz, Patientendaten-Schutz-Gesetz und Krankenhauszukunftsgesetz mit wichtigen Maßnahmen in Richtung digitalisiertes Gesundheitswesen.
»Was weiterhin fehlt, ist eine Strategie, die diese einzeln beschlossenen Maßnahmen nun sinnvoll verknüpft und koordiniert. Mit diesen vier Gesetzen ist die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft noch nicht abgeschlossen«, so Bursig weiter. Die ersten Schritte seien zwar gemacht – das DVMPG enthält spezifische Regelungen für Telemonitoring, ebenso sind die Regelungen für digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen in der Regelversorgung positiv zu bewerten.
Für digitale Versorgungsanwendungen höherer Risikoklassen bleibe allerdings ein schneller Weg in die Regelversorgung weiterhin außen vor. »Das zeigt sehr klar, dass eine gesamthafte Strategie zum Thema eHealth dringend nötig ist, um die vielen guten Initiativen zu koordinieren und die Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft vorausschauend weiter voranzutreiben.« Dieser Schritt sei in dieser Legislaturperiode nicht gelungen. Aber nur so könne man zu einer individualisierten Gesundheitsversorgung gelangen, die die Menschen in den Mittelpunkt stellt.
Ähnlich äußert sich Bitkom-Präsident Achim Berg: »Deutschlands Gesundheitssystem braucht nicht nur ein weiteres Update – es braucht einen digitalen Neustart.« Mit digitalen Pflegeanwendungen und der Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte bringe das DVPMG Deutschland zwar einen wichtigen Schritt voran. Für ein modernes, digitales Gesundheitssystem reicht dieses Gesetz laut Berg aber nicht aus.
Insbesondere der halbherzige Ausbau der Videosprechstunden sei angesichts der während der Corona-Pandemie massiv gestiegenen Nachfrage der Patientinnen und Patienten nicht nachvollziehbar. So sollen Ärztinnen und Ärzte künftig 30 Prozent ihrer Sprechstunden als Online-Sprechstunden abrechnen dürfen – weitere telemedizinische Beratungen müssen sie selbst bezahlen. »Diese Deckelung passt nicht in die Zeit, in der sich Menschen durch Kontaktbeschränkungen vor Ansteckungen schützen wollen und die medizinische Infrastruktur in ländlichen Regionen immer schwächer wird«, so Berg.
Nötig sei eine völlige Gleichstellung von Videosprechstunden mit dem Arztbesuch vor Ort sowie eine Stärkung bestehender Plattformen zur Terminbuchung von Videosprechstunden. Das erlaubt Ärztinnen und Ärzten und vor allem den Patientinnen und Patienten immer die für sie beste Variante auszuwählen. Bereits 11 Prozent der Ärztinnen und Ärzte bieten Video-Sprechstunden an, Tendenz steigend. Bundesregierung und Bundestag müssten hier schnellstmöglich nachbessern. (me)