bvitg zum Digitale Versorgung-Gesetz

»Für KI ist noch Spielraum«

15. Juli 2019, 11:00 Uhr |
Sebastian Zilich, Geschäftsführer des bvitg e.V.
© bvitg

Nach Veröffentlichung des Kabinettsentwurfes zum Digitale Versorgung-Gesetz identifiziert der bvitg in seinem aktuellen Positionspapier »Künstliche Intelligenz« (KI) acht Fokusfelder, in denen akuter Handlungsbedarf besteht, um Deutschland zu einem weltweit führenden KI-Standort zu machen.

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Im Zentrum stehen dabei die Qualitätspotenziale eines mithilfe von KI-Anwendungen digitalisierten Gesundheitssystems sowie der Schutz, Umgang und Zugang zu den für KI benötigten Datenbeständen. Um »KI Made in Germany« international eine führende Rolle zu ermöglichen, fordert der bvitg eine konsequente Innovationskultur sowie damit verbunden eine strategisch ausgerichtete Förderung relevanter Zukunftstechnologien in Deutschland und Europa.

Für eine nachhaltige und nutzenstiftende Integration von KI in das deutsche Gesundheitssystem bedarf es nach Meinung des Verbandes vor allem zukunftsorientierter Konzepte und klarer Regeln für die Datennutzung. »Wenn wir die Patientenversorgung mit Hilfe von KI verbessern wollen, darf der Zugang zu Datenbeständen kein exklusives Privileg sein«, stellt Sebastian Zilch, Geschäftsführer des bvitg, fest. Hier gelte es vor allem marktschädigende Informationsasymmetrien zu vermeiden. Aus diesem Grund befürwortet der bvitg eine »Open-Data-Strategie«, die Krankenkassen dazu verpflichtet, auf Basis ausgewerteter Versicherten- und Versorgungsdaten gewonnene Erkenntnisse der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Die geplanten Regelungen für Krankenkassen in Hinblick auf die Ergebnisse der Analysen von Gesundheits- und Sozialdaten seien vor diesem Hintergrund nicht zielführend. »Unternehmen der Gesundheits-IT sollten ebenso Antragsteller des Forschungsdatenzentrums sein dürfen und so die Daten anonymisiert nutzen können.«

Mit Blick auf den aktuellen Stand des DVG sieht der bvitg zudem im Bereich der Digitalen Gesundheitsanwendungen noch Spielraum für eine angemessene Berücksichtigung von KI. »KI muss einen sicheren und nutzenstiftenden Weg in die Versorgung finden.« Dazu müssen KI-gestützte Anwendungen in die Regelversorgung kommen. Die aktuell vorgesehenen Abläufe zur Lizenzierung und Zulassung müssten somit mit der Dynamik der Digitalisierung Schritt halten. »Das laufende Gesetzgebungsverfahren bietet hier eine Gelegenheit KI-Anwendungen in allen Prozessen der Gesundheitsversorgung von Anfang an und in allen Facetten mitzudenken«, so Zillich. Ziel sollte deshalb eine digitalisierte und datenbasierte Patientenversorgung sein, die eine schnelle Zusammenführung und Auswertung von heterogenen Gesundheitsdaten ermöglicht.(me)

 


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