Ende des vergangenen Jahres hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ein Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung formuliert. Die Eckpunkte sollen Grundlage eines Gesetzes sein, das demnächst als Referentenentwurf vorliegen soll.
»Spectaris hat in den vergangenen Monaten wiederholt vor einer Absenkung der Qualität in der Hilfsmittelversorgung gewarnt und begrüßt ein solches Gesetzesvorhaben daher ausdrücklich«, bekräftigt Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei Spectaris. Das vorgelegte Eckpunktepapier des BMG beinhaltet zahlreiche Aspekte der Hilfsmittelversorgung, die grundsätzlich geeignet erscheinen, die Qualität der Hilfsmittelversorgung zu verbessern. »Damit dies jedoch nachhaltig Wirkung zeigen kann, bedarf es vor allem eines funktionsfähigen Qualitätscontrollings«, so Kuhlmann.
Dazu sollte bei der Weiterentwicklung des Präqualifizierungsverfahrens nicht nur die Unabhängigkeit und Neutralität der Präqualifizierungsstellen durch einheitliche Vorgaben sichergestellt, sondern auch nachweislich regelmäßig und systematisch überwacht werden. Es reicht nicht aus, den Kontrollvorgang erst bei Nichteinhaltung oder negativen Vorkommnissen in Gang zu setzen.
Eine zentrale Lücke besteht in der Transparenz des Hilfsmittelangebotes. »Es können bestehende Strukturen und Instrumente wie das Hilfsmittelverzeichnis genutzt werden, um die Versorgungsqualität für alle Beteiligten zu vereinfachen und zu verbessern«. Ein neu installiertes paritätisch durch die medizinischen Fachgesellschaften, die maßgeblichen Herstellerverbände und Leistungserbringerverbände besetztes Experten-Gremium könne sich der kontinuierlichen Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses annehmen und unter Berücksichtigung von Innovationsaspekten auf Basis des Patientennutzens über die Aufnahme neuer Produkte entscheiden.
Besonders begrüßenswert ist, dass im Zusammenhang mit Ausschreibungen der Qualität der Versorgung durch ein Hilfsmittel größere Bedeutung beigemessen werden soll. Von zentraler Bedeutung für eine angemessene Hilfsmittelversorgung sind bundesweit einheitliche, verbindliche Qualitätsstandards, das Recht der Versicherten auf Wahlfreiheit und Information über Vertragsinhalte, eine wohnortnahe Versorgung, die Sicherstellung der Produktvielfalt und ein funktionierender Wettbewerb um Versorgungsqualität – also das beste Preis-/ Leistungsverhältnis und nicht allein der niedrigste Preis. Die jetzige Versorgungssituation kommt diesen Anforderungen nur noch eingeschränkt nach und bedarf dringend einer Optimierung.
Zusätzlich zu den genannten Eckpunkten des Bundesministeriums für Gesundheit sieht Spectaris auch Handlungsbedarf bei der (rechtlichen) Schlichtung zwischen Leistungserbringern und gesetzlichen Krankenkassen. Hier kommt es regelmäßig zu Streitigkeiten über Preisgestaltung, die Formulierung von Leistungsausschlüssen oder dem Vereinbaren von Zusatzpflichten. Schiedsstellen oder Schiedspersonen könnten zur Vermeidung oder Reduzierung von Rechtsstreitigkeiten beitragen. Auch zwischen Versicherten und gesetzlichen Krankenkassen kommt es immer wieder zur Streitigkeiten bei der Übernahme von Versorgungskosten. Ähnlich wie die Ombudsstellen für Versichertenbelange in der Privaten Krankenversicherung sollten ähnliche Anlaufstellen auch für gesetzlich Versicherte eingerichtet werden.