Patentrecht haben und Patentrecht bekommen

10. November 2008, 14:16 Uhr | Willem Ongena
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Fortsetzung des Artikels von Teil 7

Ist Software patentierbar?

Ist Software patentierbar?

Die Patentierbarkeit von Software ist hitzig diskutiert worden. Im Großen und Ganzen herrscht aber jetzt Rechtssicherheit: Bloße Software als solche ist in Deutschland, wie auch sonst in Europa, meist nicht patentfähig. Der Quellcode einer Software ist aber urheberrechtlich geschützt. Hingegen können so genannte computer-implementierte Erfindungen durch Patente geschützt werden. Entscheidend ist, dass eine computer-implementierte Erfindung einen technischen Charakter aufweist, d.h. dass sie eine technische Aufgabe löst und einen technischen Beitrag zum Stand der Technik leistet.

Gleichzeitig muss eine solche Erfindung selbstverständlich neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. In der Praxis bedeutet das Erfordernis eines technischen Charakters, dass z.B. eine Geschäftsmethode nicht dadurch patentfähig wird, dass man sie mittels Software auf einem Computer, der zweifellos ein technisches Mittel ist, ausführt. Patentfähig ist hingegen z.B. ein Verfahren zur Steuerung eines Motor, wenn der Motor durch die erfindungsgemäße Art der Ansteuerung besonders wenig Kraftstoff verbraucht.

Dem steht nicht entgegen, dass das Verfahren zur Motorsteuerung durch die spezielle Programmierung eines herkömmlichen ICs realisiert wird. Entscheidend ist vielmehr, dass eine technische Aufgabe – hier: Verbesserung der Motoransteuerung – gelöst wird unter Verwendung technischer Mittel – hier: erfindungsgemäße Ansteuerung des Motors. Festzuhalten ist, dass eine Erfindung durchaus patentfähig sein kann, auch wenn sie mittels Software realisiert werden kann. Sie muss jedoch einen technischen Charakter aufweisen. In der Praxis ist die Frage, ob ein technischer Charakter vorliegt oft nur an Hand des konkreten Einzelfalls zu beurteilen.

Technische Aspekte und Effekte herausarbeiten

Zudem ist gerade in diesem Bereich von essenzieller Bedeutung, dass eine Anmeldung so formuliert wird, dass technische Aspekte und Effekte herausgearbeitet werden. Dr. Peterreins rät daher: »Mit einer gut vorbereiteten und sorgfältig ausgearbeiteten Patentanmeldung kann für viele Erfindungen Patentschutz erlangt werden, für die bei einer Beschreibung der Erfindung, die die spezifischen Anforderungen des Europäischen Patentamts nicht hinreichend berücksichtigt, keinerlei Erfolgsaussichten bestehen.

Daher sollte gerade bei computer-implementierte Erfindungen frühzeitig ein Spezialist eingeschaltet werden.« In den USA werden computer-implementierte Erfindungen weniger restriktiv gehandhabt. Daher ist generell eine Patentanmeldung für eine computer-implementierte Erfindung, die den Erfordernissen in Europa bzw. Deutschland genügt, auch für die USA geeignet.


  1. Patentrecht haben und Patentrecht bekommen
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  3. Wem nützt das Patent und wie?
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  5. Patent- und Kostenfalle USA
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  8. Ist Software patentierbar?

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