Patent- und Kostenfalle USA
Wer Patente in den USA anmeldet, auf die Anmeldung verzichtet oder einen Patenstreit in den USA anfängt, muss einiges wissen. Dr. Peterreins kennt als Principal einer US-Patentanwaltskanzlei natürlich sowohl das europäische Patentrecht als auch die Besonderheiten der USA: »In Europa sind Erfindungen durch Patente schützbar, soweit sie technischen Charakter haben. In den USA sind dagegen in bestimmten Grenzen auch nicht-technische Erfindungen durch Patente schützbar.
Dazu gehören auch viele Software-Erfindungen. Wenn ein Europäer also sicher gehen will, dass von ihm entwickelte, in Europa ohnehin nicht patentierbare, Software nicht irgendwann als US-Patent auftaucht, sollte er die Erfindung am besten selbst in den USA als Patentanmeldung einreichen « rät Dr. Peterreins. Siehe auch Kasten »Ist Software patentierbar?« Europäern, die Patentstreitigkeiten in den USA einleiten, muss bei dem Studium von Statistiken auffallen, dass US-Firmen sehr viel häufiger Recht bekommen als ausländische Firmen.
Dr. Peterreins merkt dazu an: »In den USA scheint es in der Tat auf den ersten Blick leicht protektionistische Tendenzen zu geben, wenn man Statistiken zu Rate zieht, die aufzeigen, wie oft US-Firmen gewinnen und wie oft sich Europäer durchsetzen. Das könnte aber auch daran liegen, dass europäische Firmen ihre Patentschriften in Europa in einem bestimmten, gebräuchlichen Stil abfassen. Dieser Stil passt oft nicht zu den US-amerikanischen Gepflogenheiten. Ich halte es deshalb für einen Fehler, die Patentschriften für die Patenteinreichung in den USA einfach nur zu übersetzen.«
In diesem Zusammenhang hält Dr. Peterreins noch folgenden Ratschlag parat: »Üblicherweise ist es ratsam, Patentanmeldungen in Europa beim Europäischen Patentamt und in den USA beim United States Patent and Trademark Office einzureichen. Dabei lassen sich die Kosten reduzieren, indem die Patentanmeldung gleich in englischer Sprache verfasst wird. Und es kann vorteilhaft sein, die Einreichung der US-Patentanmeldung entweder zeitgleich oder unverzüglich nach der EP-Patentanmeldung einzureichen, um einen besseren Zeitrang in den USA gegenüber Konkurrenten zu erlangen.
Hierzu kann die Patentanmeldung, die in Europa eingereicht worden ist, ggf. als »Provisional Patent Application« einreichen. Mit wenig als 500 Dollar Kosten lässt sich so in vielen Fällen eine große Wirkung erzielen.« Beim Vergleich USA-Europa darf auch ein weiterer Aspekt nicht übersehen werden: In den USA ist es bei Patentstreitigkeiten üblich, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt. Wer also einen Patentverletzer verklagt oder als mutmaßlicher Patentverletzer verklagt wird, bleibt ungeachtet des Ausganges des Verfahrens auf seinen Kosten sitzen. Das ist in Europa anders: Das Gericht fällt beim Urteil immer eine Kostenentscheidung, die darauf hinaus läuft, dass der Verlierer die Kosten der Gegenseite trägt.
Vor Gericht und auf hoher See ...
sind alle in Gottes Hand, sagt eine Volksweisheit. Das gilt zweifellos auch für Patentstreitigkeiten, deren Ausgang, wie bei jedem Gerichtsverfahren, ungewiss ist. Das einzige, was daran sicher ist, dass sie Geld kosten, unter unglücklichen Umständen sogar viel Geld. Grundsätzlich ist es also ratsam, seine Rechte über außergerichtliche Verhandlungen zu erreichen. Ist das nicht möglich, so bleibt nur noch das Klageverfahren. Es gibt im Patentrecht zwei Arten von Klageverfahren: Zum einen muss man die Rechte aus einem Patent, die insbesondere darin liegen, eine Unterlassung und einen Schadensersatz zu erhalten, auf privatrechtlichem Weg erstreiten.
Dieses Klageverfahren findet erstinstanzlich beim Landgericht statt. In Deutschland finden im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die meisten Patentverletzungsverfahren statt. Herausragende Patentverletzungsgerichte sind in Deutschland das Landgericht Düsseldorf und das Landgericht Mannheim. Beide Gerichte entscheiden auch die meisten Patentverletzungsfälle in Deutschland, und sind innerhalb von Europa aufgrund ihrer enormen Erfahrung in Patentsachen sehr renommiert. Wer unterliegt, muss die Kosten des gesamten Verfahrens tragen.