Patentrecht haben und Patentrecht bekommen

10. November 2008, 14:16 Uhr | Willem Ongena
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Fortsetzung des Artikels von Teil 5

Aufpassen wie ein Haftelmacher

Das sind die Gerichtskosten, die Kosten für den eigenen Rechts- und Patentanwalt und die Kosten des gegnerischen Rechts- und Patentanwalts (bei einem Verletzungsstreit sind in der Regel auf jeder Seite ein Patentanwalt und ein Rechtsanwalt tätig). Zudem wird in den meisten Fällen parallel zum Verletzungsstreit ein Nichtigkeitsverfahren gegen das Patent angestrengt. Das findet vor dem Patentgericht statt.

Beim Nichtigkeitsverfahren sind auch auf jeder Seite ein Patentanwalt und ein Rechtsanwalt tätig. Und auch hier fallen Gerichtskosten an. Trotz der Kosten stellt Dr. Peterreins fest: »Es wird immer mehr geklagt«. Gemeint ist die international wachsende Bereitschaft, Patentstreitigkeiten vor Gericht auszutragen.

Das geschieht derzeit (zumindest in Deutschland) meist ohne Kenntnis der Öffentlichkeit: Kaum jemand bekommt es mit, wenn vor Gericht über Patentstreitigkeiten verhandelt wird. Peterreins weiß: »Man könnte viele War Stories veröffentlichen, aber meistens sind die Mandanten damit sehr zurückhaltend. Das könnte sich allerdings ändern, da nach der Europäischen Enforcement Directive nunmehr Urteile veröffentlicht werden dürfen.« Auch dieses Risiko sollte man vor dem Gang zum Kadi abschätzen. Es kann dem Ruf eines Unternehmens durchaus schaden, wenn es als »Streithansel « in Verruf gerät.

Aufpassen wie ein Haftelmacher

»Ich glaube, dass im Mittelstand viel Geld verschenkt wird« sagt Patentanwalt Josef Beck. Das lässt aufhorchen. Immerhin hat kein Mittelständler eine Lizenz zum Geld drucken und kaum etwas zu verschenken. Man kann in puncto Patentrecht aber schnell Fehler machen, die Geld kosten. Beck nennt Beispiele: »Es passiert gar nicht so selten, dass ein Mittelständler genervt ist und unbedingt eine Klage führen will. Die ist aber teuer und hat immer einen ungewissen Ausgang. Wer immer also der Prozessgegner sein mag, es ist aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich vernünftig, einen Vergleich anzustreben.«

Das hört sich ganz anders an als es der Volksmund will, der besagt, dass Anwälte gerne auf die Frage nach dem Wohlbefinden antworten mit: »ich kann klagen«. Für Josef Beck steht auf jeden Fall fest: »Die beste Klage ist immer noch die abgewendete Klage; ein Klage ist ultima ratio und das Wirken von Patent- und Rechtsanwälten sollte immer auf eine Vermeidungsstrategie hinaus laufen. Ein guter Patentanwalt sucht primär die Streitvermeidung «.

Nicht selten aber landet das Kind im Brunnen, eher ein rechtskundiger Berater überhaupt vorbeugen oder eingreifen kann. So glauben nicht wenige Erfinder, dass es genügt, die Erfindung zum Patent anzumelden, um ein Schutzrecht zu bekommen. »Oft stellt der Patentanwalt oder der Prüfer dann aber irgendwann fest, dass die Erfindung schon mal auf einem Kongress vorgestellt wurde. Das gilt aber als Veröffentlichung und jede Veröffentlichung ist ein absolutes KO-Kriterium für ein Patent.«

Das wissen aber viele Erfinder nicht, die sich dann später wundern, dass ihnen der Schutz versagt bleibt. »Auch beachten viele Mittelständler das Arbeitnehmererfindungsgesetz nicht; oft kennen sie es nicht einmal« weiß Beck, »das ist ebenfalls ein schwerwiegender und oft kostenträchtiger Fehler.« Für ausländische Unternehmen mag diese Ignoranz noch verzeihlich sein, ist doch das ArbEG einmalig in der Welt.

 


  1. Patentrecht haben und Patentrecht bekommen
  2. Was ist eigentlich ein Patent?
  3. Wem nützt das Patent und wie?
  4. Wie viel kostet ein Patent?
  5. Patent- und Kostenfalle USA
  6. Aufpassen wie ein Haftelmacher
  7. Fehler können sehr teuer werden
  8. Ist Software patentierbar?

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