Patentrecht haben und Patentrecht bekommen

10. November 2008, 14:16 Uhr | Willem Ongena
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Was ist eigentlich ein Patent?

Was ist eigentlich ein Patent?

Um kaum ein Thema ranken sich in Industriekreisen soviel Unkenntnis, Halbwissen und Missverständnisse wie um das Patentrecht. Deshalb lohnt es sich, die Grundzüge des Patentrechtes zu studieren:

Zunächst sollte man die Definition kennen: Ein Patent ist ein territorial und zeitlich begrenztes Monopolschutzrecht mit maximal 20 Jahren Laufzeit, das es dem Patentinhaber erlaubt, Dritten im geschäftlichen Verkehr zu verbieten, die mit dem Patent geschützte technische Lehre zu verwenden, herzustellen, anzubieten oder zu verkaufen. Jedes Patent ist also ein von der Gesellschaft gewährtes Monopolschutzrecht, das als Belohnung für die Veröffentlichung der Erfindung gewährt wird.

Ein Patent ist streng genommen ein gewerbliches Verbietungsrecht. Im privaten Bereich können patentierte Gegenstände oder Verfahren also hergestellt und benutzt werden. Mit einem Patent werden Erfindungen geschützt, die ein technisches Problem lösen. Das Patent ist ein Privatrecht, das der Inhaber selbst erwerben muss, d.h. er muss aktiv werden und wenn er es hat, muss er es aktiv einsetzen, um Schutz zu bekommen. Das unterscheidet das Patentrecht vom Urheberrecht, das demjenigen, der ein Werk schafft, von Gesetzes wegen ein geschütztes Urheberrecht gewährt.

Ein Patent besteht im Wesentlichen aus einer Beschreibung, den Figuren und den Patentansprüchen. Der Gegenstand, der unter Schutz gestellt ist, ist in den Patentansprüchen definiert. Ob ein Patent verletzt wird, kann meistens nur von einem Patentanwalt vernünftig geprüft werden, vor allem wenn es um eine so genannte äquivalente Patentverletzung geht, die einem Patent einen breiteren Schutz gibt, aber auch abstrakter Natur ist.

Wie kommt man zum Patent?

Es ist erforderlich, ein Patent bei einem Patentamt anzumelden, wenn man Schutz haben will, weil die Nachahmung von Produkten grundsätzlich erlaubt ist. Die in der Patentanmeldung beschriebene technische Erfindung muss am Anmeldetag beim Patentamt gegenüber dem Stand der Technik, d.h., gegenüber dem bekannten Wissen auf der Welt neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen.

Als Stand der Technik werden alle Veröffentlichungen, wie z. B. Produkte, Internetveröffentlichungen, Druckschriften oder Reden angesehen, die bis einen Tag vor der Anmeldung beim Patentamt bekannt waren. Bereits ein geringer Unterschied in der technischen Erfindung gegenüber den einzelnen Dokumenten reicht allerdings schon aus, um die Neuheit zu erreichen. Eine erfinderische Tätigkeit wird angenommen, wenn das Wissen eines fiktiven Fachmannes, der sich mit dem Problem beschäftigt, die Erfindung hätte hervorbringen können. In der Regel ist eine kleine erfinderische Tätigkeit ausreichend, um ein Patent zu erhalten.

Der Prüfer beim Patentamt stellt in den folgenden zwei bis vier Jahren fest ob es Stand der Technik gibt, der die Neuheit und die erfinderische Tätigkeit der Patentanmeldung in Frage stellt. Wenn nicht, wird ein Patent erteilt. Sonst hat der Patentanmelder die Möglichkeit, seine Patentansprüche einzuschränken und damit einen größeren Abstand zum bekannten Stand der Technik zu erreichen. Ist das Patent erteilt, kann es trotzdem noch Komplikationen geben.

Zunächst können Dritte ein Einspruchsverfahren einleiten. Das muss innerhalb von drei Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung eines deutschen Patentes bzw. neun Monaten nach der Veröffentlichung der Erteilung eines europäischen Patentes geschehen. Und auch danach kann das Patent immer noch in Gefahr geraten. Das geschieht häufig, wenn ein Patentverletzungsverfahren in Gang kommt.

Der Patentverletzer versucht dann, das Patent mit einer Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht für nichtig erklären zu lassen. Dafür muss er Beweise anführen. So könnte er versuchen, nachzuweisen, dass die Erfindung nicht neu war oder dass sie bereits vor der Einreichung öffentlich war. Eine weitere Gefahr kann der Schutzrechtinhaber selber bannen: Er darf nicht vergessen, die jährliche Gebühr an das Patentamt zu entrichten! In aller Regel beauftragt er dazu allerdings einen Patentanwalt, der sich um diese Formalitäten kümmert.

 


  1. Patentrecht haben und Patentrecht bekommen
  2. Was ist eigentlich ein Patent?
  3. Wem nützt das Patent und wie?
  4. Wie viel kostet ein Patent?
  5. Patent- und Kostenfalle USA
  6. Aufpassen wie ein Haftelmacher
  7. Fehler können sehr teuer werden
  8. Ist Software patentierbar?

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