Künftig bares Geld sparen
Vorteilhaft ist die Abgeltungssteuer vor allem für solche Anleger, deren Kapitalerträge bisher ihrem hohen persönlichen Einkommensteuersatz unterlagen. Bei geschickter Wahl der Anlageform wie Aktien und Fonds sparen sie nämlich künftig bares Geld. Nachteilig ist sie dagegen für Kapitalgesellschaften, die sich aus Privateinlagen und Betriebsdarlehen der Inhaberfamilien und ihren stillen Teilhabern finanzieren. Davon betroffen ist besonders die mittelständisch strukturierte Elektronikbranche mit ihren rund 3000 Betrieben, ein Drittel davon mit weniger als 500 Beschäftigten, sowie der von Kleinunternehmen dominierte Elektronikhandel. Denn ausdrücklich ausgenommen von der Abgeltungssteuer sind Veräußerungsgewinne und Zinsen auf Darlehen, die eine dem Unternehmer »nahe stehende« Person, so der Wortlaut des Gesetzes, an den Fiskus weiterzureichen hat.
Solche Erträge werden nach wie vor progressiv um den persönlichen Steuersatz des Eigentümers abgeschmolzen. Es hat daher keinen Sinn, in 2008 zinsfällige Gesellschafterdarlehen über den Stichtag des 1. Januar 2009 weiterzureichen oder den Verkauf von Beteiligungen auf 2009 ff. zu verschieben: Peer Steinbrück und seine Beamten werden in jedem Fall kräftig zulangen. Hier wie auch bei steuerlich begünstigten Lebensversicherungen ist das Abgeltungsviertele von der Weinkarte gestrichen.
Dafür unterliegen der Abgeltungssteuer künftig auch solche Einkünfte aus Kapitalvermögen, die bisher unter den Tisch gefallen sind. Dazu gehören unter anderen Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften, Einnahmen aus nach 2004 abgeschlossenen Kapitallebensversicherungen und dem Verkauf von gebrauchten Verträgen, Veräußerungsgewinne aus privaten Wertpapier- oder Terminmarktgeschäften sowie das Guthaben, das einem stillen Gesellschafter bei der Auflösung der Gesellschaft zufließt.