Die Abgeltungssteuer bedroht kapitalschwache Betriebe

30. Januar 2008, 14:08 Uhr | Christine Demmer, Markt&Technik

Ab 2009 wird auf Zinsen, Dividenden und private Kursgewinne eine 25-prozentige Abgeltungssteuer erhoben. Aber die Erträge aus Unternehmensbeteiligungen unterliegen nach wie vor dem persönlichen Steuersatz der Teilhaber. Gegenüber Aktien und Fonds drohen kapitalschwache Betriebe noch stärker ins Hintertreffen zu geraten.

Entweder wissen sie gar nicht Bescheid oder sie ahnen nur, dass irgendetwas im Busch ist: Knapp zwei Drittel der Deutschen haben nach einer Studie der Commerzbank-Tochter Cominvest noch nie etwas von der Abgeltungssteuer gehört. Weitere 16 Prozent kennen zwar den Begriff, wissen damit aber nichts anzufangen. Außer sich zu sorgen, dass eine neue Belastung auf sie zukommen könnte.

Das kann durchaus so sein, es muss aber nicht. Denn die 25-prozentige Abgeltungssteuer - plus 5,5 Prozent Soli und anteilige Kirchensteuer, höchstens aber knapp 28 Prozent -, die erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 eingeführt wird, erhöht nicht, sondern ersetzt die bisherige Besteuerung der Kapitalerträge. Belastet werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne künftig nicht mehr in Höhe des persönlichen Steuersatzes, der immerhin bis zu 45 Prozent betragen kann, sondern pauschal mit wenig mehr als einem Viertel der Erträge. Da Aktien und Fondsanteile abgeltungssteuerlich begünstigt werden, steht nun zu befürchten, dass die chronische Eigenkapitalschwäche des deutschen Mittelstandes einen neuen Schub erleidet. Denn welcher Anleger wählt schon eine Kapitalbeteiligung, auf deren Erträge er bis zu 45 Prozent Steuern zahlen muss, wenn er sein Geld auch in Aktien oder Fonds anlegen kann, wo er im Erfolgsfall mit 25 Prozent Steuern davon kommt?


  1. Die Abgeltungssteuer bedroht kapitalschwache Betriebe
  2. Werbungskosten dürfen nicht mehr abgesetzt werden
  3. Altanlagen genießen Bestandsschutz<br />
  4. Künftig bares Geld sparen
  5. Fazit