Die Abgeltungssteuer bedroht kapitalschwache Betriebe

30. Januar 2008, 14:08 Uhr | Christine Demmer, Markt&Technik
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Werbungskosten dürfen nicht mehr abgesetzt werden

Werbungskosten dürfen nicht mehr abgesetzt werden

Eine nette Geste für Kapitalbesitzer ist das nicht. Denn im Gegenzug dürfen, außer von manchen GmbH-Gesellschaftern, Werbungskosten, wie Depot- oder Beratungsgebühren sowie Fremdkapitalkosten, nicht mehr angesetzt werden. Das und die weiteren mit der Unternehmenssteuerreform verbundenen Änderungen zwingen Tausende von Unternehmern, Betriebsdarlehensgebern und stillen Teilhabern zu einer Neujustierung ihrer Anlage. Geplant und vorgenommen werden sollte das bis Ende 2008, denn die Abgeltungssteuer kommt zum 1. Januar 2009. So jedenfalls ist es geplant.

Doch weil dem Gesetzgeber allmählich schwant, dass die Steuerpflichtigen ihre Portefeuilles weitsichtig um die Abgeltungssteuer herum gruppieren werden, könnte der Termin noch vorgezogen werden. Steueranwälte und Wirtschaftsprüfer raten deshalb vorsorglich, frühzeitig die Weichen zu stellen. Denn neu ist weiterhin, dass Banken, Fondsgesellschaften und zahlungspflichtige Unternehmen das Abgeltungsviertele ab 2009 direkt an den Fiskus abführen. Und zwar nach jeder Veräußerung, gleichgültig, wie lange die Wertpapiere gehalten wurden. Allein Erträge aus Kapitalsammelstellen, die unter einem Dachfonds gebündelt sind, dürfen innerhalb dieser Klammer steuerfrei neu angelegt werden.


  1. Die Abgeltungssteuer bedroht kapitalschwache Betriebe
  2. Werbungskosten dürfen nicht mehr abgesetzt werden
  3. Altanlagen genießen Bestandsschutz<br />
  4. Künftig bares Geld sparen
  5. Fazit

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