Fazit
Bei näherem Hinsehen entpuppt sich die Abgeltungssteuer vor allem für GmbH-Gesellschafter als planungsbedürftige Gestaltungsaufgabe für den Steuerberater oder Fachjuristen. Denn noch lässt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen die Wahl zwischen der klassischen Einkommensdeklaration und dem, je nach Einkommenslage, rabattierten oder teuerem Zugriff an der Quelle. Ach ja, nur zur Erinnerung: Mit der Abgeltungssteuer sollte die Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach einer einheitlichen Besteuerung aller Kapitalerträge von Privatanlegern erfüllt werden. Nicht nur Juristen hegen daran ernsthafte Zweifel. Sicher ist allein, dass die zahlreichen Übergangs-, Options- und Ausnahmeregelungen das deutsche Steuerrecht weiter verkomplizieren werden. Regine Kreitz, Sprecherin der Bundessteuerberaterkammer in Berlin, ahnt schon heute: »Das wird die Ungleichgewichte im Steuerrecht weiter erhöhen.« Christine Demmer