Immer mehr Beschäftigte erhalten für ihre berufliche Kommunikation ein Diensthandy. Der Anteil ist auf zuletzt 56 Prozent gestiegen, meldet der Bitkom. Die private Nutzung ist dabei in den meisten Fällen gestattet.
Davon nutzen 53 Prozent ein persönliches Gerät, während 3 Prozent sich ein Gerät mit anderen teilen. Vor drei Jahren lag der Gesamtanteil noch bei 46 Prozent.
Parallel dazu verliert die Nutzung privater Geräte im beruflichen Kontext an Bedeutung. Der Anteil sank von 36 Prozent im Jahr 2023 auf 26 Prozent.
„Das Diensthandy gehört für viele Beschäftigte inzwischen zur Arbeitsausstattung. Unternehmen setzen damit stärker auf eine klare Trennung von beruflicher und privater Nutzung“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Gerade bei Smartphones ist es sinnvoll, wenn Unternehmen Geräte zentral bereitstellen, verwalten und mit Updates versorgen können.“
Die private Nutzung von Diensthandys ist in den meisten Fällen gestattet. 93 Prozent der Beschäftigten mit Dienstgerät dürfen dieses auch privat verwenden, nach 88 Prozent im Jahr 2023. Nur 3 Prozent haben keine entsprechende Erlaubnis.
Die Mehrheit macht davon Gebrauch: 88 Prozent nutzen ihr Diensthandy auch privat, während 9 Prozent trotz Erlaubnis darauf verzichten.
„Wenn ein Diensthandy auch privat genutzt werden darf, sollten Unternehmen klare und transparente Regeln festlegen, etwa zu Erreichbarkeit, Kosten, Datenschutz, IT-Sicherheit und Support“, so Rohleder. „Wo berufliche und private Kommunikation auf einem Gerät zusammenlaufen, braucht es verlässliche Nutzungsvereinbarungen für beide Seiten.“