Neue VDI-Richtlinie

Was beim 3D-Druck rechtlich zu beachten ist

8. Januar 2020, 14:27 Uhr | Karin Zühlke
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Fortsetzung des Artikels von Teil 1

Herausgeber der Richtlinie VDI 3405 Blatt 5.1 „Additive Fertigungsverfahren – Rechtliche Aspekte der Prozesskette“ ist die VDI-Gesellschaft Produktion und Logistik (GPL).

Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen bestehen durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gpl@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2020. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.


  1. Was beim 3D-Druck rechtlich zu beachten ist

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