Bauprodukteverordnung

Brandsichere Kabel und Leitungen in Gebäuden

1. Oktober 2019, 10:00 Uhr | Von Tayfun Eren, Product Manager Fibre Optics im Geschäftsbereich Multimedia Solutions bei Prysmian Group
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Verpflichtung für Kabelhersteller 

Kabelhersteller dürfen im Zuge der neuen Verordnung nur noch Produkte verkaufen, die eine CE-Kennzeichnung und Leistungserklärung (Declaration of Performance, DoP) aufweisen. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, leserlich und dauerhaft auf den Produktetiketten angebracht und auf Ringen, Spulen oder Trommeln befestigt sein. Weitere notwendige Kennzeichnungen auf dem Kabel, der Verpackung, dem Etikett oder den Begleitpapieren sind Herkunft, Beschreibung und Brandverhaltensklasse. 

Die Hersteller sind außerdem verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, die die Leistungen der wichtigsten Produkteigenschaften umfasst. Europaweit erfolgen die Bewertung und Beschreibung dieser Eigenschaften auf einheitlicher Basis. Dadurch ist ein Produktvergleich unabhängig vom Produktionsstandort möglich. Die Leistungserklärung beinhaltet außerdem Informationen zur Verwendung des Produkts, zum Hersteller und darüber, ob eine externe Stelle in die Fertigungskontrolle eingebunden wurde. Ein Produkt bekommt eine CE-Kennzeichnung erst nach erfolgreicher Prüfung und Ausstellung einer Leistungserklärung. 

Brandsichere Kabel am Markt

Als die europäischen Regulierungsbehörden und Verbände im Rahmen der Construction Products Regulation (CPR) die neuen Brandklassen Cca und B2ca als Mindestanforderung für zahlreiche Bauformen festlegten, standen die Kabelhersteller vor einer großen Herausforderung. Sie mussten Lösungen entwickeln, die die anspruchsvollen Brandklassen erfüllen und im Brandfall weniger Rauch und giftige Gase entstehen lassen. 

Um die Verordnung vollumfänglich zu erfüllen, hat die Business-Unit Multimedia Solutions der Prysmian Group eine vollständige Palette Cca- und B2ca-zertifizierter Produkte entwickelt. U-DQ(ZN)BH- und U-DQH-Kabel, das zentrale Bündeladerglasfaserkabel E22 und die verseilten Bündeladerfaserkabel N10, N14 und N15 erfüllen die Anforderungen der Brandschutzklasse Cca. E25, N09, N11 und N13 sind B2ca-zertifiziert. Alle Kabeltypen der E- und N-Serie sind gelgefüllt, nichtmetallisch und mit bis zu 24 Fasern (E-Serie) beziehungsweise 288 Fasern (N-Serie) lieferbar. Sie gewährleisten eine hohe Wasserdichtigkeit und sind sehr zugfest. N09-, N13-, N14- und N15-Kabel bieten zudem einen hohen Nagetierschutz. Wegen ihrer nichtmetallischen Beschaffenheit lassen sie sich leicht montieren. Beide Kabelserien eignen sich für den Einsatz im Innen- und Außenbereich. 

Ein wichtiger Schritt

Die verpflichtende Einhaltung der EU-Norm 50575 der Bauprodukteverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung höhere Brandsicherheit von Menschen, Tieren und Sachgütern. Nicht zuletzt erfordert der Anstieg der Installationsdichte in modernen Gebäuden und Bauwerken, Kabel und Leitungen stärker in den Mittelpunkt vorbeugender baulicher Brandschutzmaßnahmen zu rücken. Kabel können Brände sowohl mitverursachen als auch von einem Raum in den nächsten weiterleiten. Infolgedessen müssen sie so beschaffen sein, dass sie die Ausbreitung von Feuer begrenzen und hemmen, beispielsweise durch die Reduzierung von Flammenausbreitung, Wärmefreisetzung, brennenden Tropfen oder Rauch- und Gasentwicklung.


  1. Brandsichere Kabel und Leitungen in Gebäuden
  2. Verpflichtung für Kabelhersteller 

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