Künstliche Intelligenz

ChatGPT unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung

29. Juni 2023, 9:21 Uhr | Karin Zühlke
Der Chatbot ChatGPT verfasst mithilfe Künstlicher Intelligenz alle möglichen Texte wie Aufsätze, Gedichte oder Briefe. Dem Lehrpersonal an Hochschulen und Schulen gibt das zu denken.
© 3dkombinat/stock.adobe.com

Personenbezogene Daten, die das ChatGPT betreibende Unternehmen OpenAI sammelt und verarbeitet, unterliegen nach Angaben der Bundesregierung den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

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Das geht aus einer Antwort des Bundestags auf eine Fraktionsanfrage hervor.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Sperrung von ChatGPT in Deutschland plane, heißt es von Seiten der Bundesregierung, dass die Entscheidung darüber den zuständigen unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden „sowie gegebenenfalls weiteren Behörden nach Sachzuständigkeit“ obliege.

Derzeit gebe es keine polizeilichen Präventionsmaßnahmen explizit im Zusammenhang mit der Nutzung von ChatGPT durch private Nutzer, schreibt die Bundesregierung auf die Frage, ob die Bundesregierung Nutzer von ChatGPT vor Cyberkriminalität schützt. Da es sich um eine noch sehr neue Technologie handelt, so die Antwort, wurden bisher keine entsprechenden Straftaten in Verbindung mit der Nutzung von ChatGPT statistisch erfasst.


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