EU-Handels- und Umweltgesetze

Großes Produktangebot = große Umweltverantwortung

18. August 2014, 13:32 Uhr | Alfred Goldbacher
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Umweltschutz beginnt bei der Produktdefinition

Die RoHS-Richtlinie ist in der Elektronikindustrie bestens bekannt
Die RoHS-Richtlinie ist in der Elektronikindustrie bestens bekannt
© Europäisches Parlament

Die RoHS-Richtlinie ist in der Elektronikindustrie bestens bekannt. Sie ist seit 2006 in Kraft und verbietet, Produkte herzustellen, die Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, Cadmium oder polybromierte Biphenyl- oder Diphenylether-Flammschutzmittel über dem erlaubten Grenzwert enthalten. Obwohl einige Ausnahmen bestehen, die regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, sind heute die meisten Bauteile am Markt RoHS-konform.

Die WEEE-Richtlinie zielt darauf ab Elektrogeräte zum einen umweltgerecht zu gestalten und zum anderen, dass Altgeräte einer umweltgerechten Entsorgung bzw. Wiederverwendung zugeführt werden. Eine Neufassung dieser Richtlinie wurde 2012 verabschiedet und erhöht das Sammelziel an Elektroaltgeräten von etwa 20% auf nun 85%. Die EU schätzt, dass bis zum Jahr 2020 in Europa jährlich etwa 12 Millionen Tonnen Elektroaltgeräte anfallen. Ziel ist es, ab dem Jahr 2019 jährlich ca. 10 Millionen Tonnen oder 20 kg pro Kopf zu sammeln.

Die neue Richtlinie stärkt auch die Hilfsmittel, die den Mitgliedsstaaten zur Verfügung stehen, um einen illegalen Export von Elektroaltgeräten zu verhindern. Die WEEE-Richtlinie gilt für Kommunen, Hersteller, Verbraucher und Entsorgungsanlagen und trifft auf fast alle Elektrogeräte wie Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, Geräte der Informationstechnik, Werkzeuge, Spielzeuge oder Medizinprodukte zu.

Die ErP-Ecodesign-Richtlinie hat zum Ziel, eine Ressourcen schonende, insbesondere energieeffiziente Produktgestaltung konsequent zu gewährleisten. Es ist dabei der gesamte Lebenszyklus eines Produktes zu betrachten – vom Einsatz der Rohstoffe in der Produktion bis zum Recycling verbrauchter Produkte. Dies ist verbunden mit entsprechenden Dokumentations- und Kennzeichnungspflichten.

Compliance und Recht

Conrad überwacht kontinuierlich alle gesetzlichen Bestimmungen für den Elektroniksektor und hat auch alle Lieferanten vertraglich verpflichtet, die entsprechenden Anforderungen ebenfalls einzuhalten. Im Rahmen einer umfassenden Qualitätspolitik besteht ein ständiger Dialog zwischen Zulieferern und Herstellern; strenge Qualitätskontrollen vor Ort werden durchgeführt, wie auch Wareneingangskontrollen.

Die gesammelten Informationen werden intern für notwendige Maßnahmen gesammelt, um weiterhin Konformität zu gewährleisten. Dazu zählt auch die gesetzliche Verpflichtung, Informationen und entsprechende Sicherheitshinweise an die Kunden weiterzuleiten.

Zu Conrads Verantwortung zählt auch, jeweilige Änderungen zu kommunizieren, die die Kaufentscheidung des Kunden oder die Anwendung des gelieferten Produkts beeinflussen können.
Die Gesetzgebung nimmt auch die Distributoren in die Verantwortung. Sie müssen gewährleisten, dass alle angebotenen Produkte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und mit der erforderlichen Dokumentation und Kennzeichnung angeboten und ausgeliefert werden.

Ebenso sind Verbraucher in der Pflicht, gekaufte Produkte oder Bauteile bestimmungsgemäß einzusetzen und diese am Ende der Produktlebensdauer einer umweltgerechten Entsorgung über Kommunen oder dem Handel zuzuführen. Der Distributor hilft ihm dabei.


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