Internet-Handel

EU-Verordnung regelt Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten

8. August 2014, 7:58 Uhr | Alfred Goldbacher

Seit 6. Juni gilt die Verordnung 518/2014/EU als Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU bezüglich der Darstellung der Energieeffizienz von Produkten bei Verkauf, Vermietung oder Ratenkauf über das Internet. Sie macht das EU-Energielabel mit Farbskala und Angaben zur besten Energieeffizienzklasse der Produktklasse für Onlineshops zur Pflicht.

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Nach der neuen delegierten Richtlinie muss ab 1.1.2015 zwingend das EU-Energielabel für neue oder geänderte Produkte auch online mit Etikett und Datenblatt zu sehen sein – zunächst auch für elektrische Lampen und Leuchten, neben Fernsehgeräten und weiße Ware wie Kühlgeräte, Staubsauger, Geschirrspüler. Weitere Geräte sollen laut FBDi folgen.

Hintergrund ist, dass viele Kaufentscheidungen auf Basis von Informationen aus dem Internet gefällt werden. Nach Einschätzungen der "Consumer 2020"-Studie der EU kann die verpflichtende Einführung des Online-Labels die Wirkung des EU-Labels um 50% erhöhen.


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