Um den Umstieg auf Elektromobilität zu vereinfachen und so effizient wie möglich zu gestalten, nutzen Flottenbetreiber verstärkt Analyse-Software. Worauf sie dabei in Bezug auf Datenschutz achten und inwiefern Betriebsrat und Fahrer miteinbezogen werden müssen, erklärt Panion-CEO Markus Kroeger.
Immer mehr Flotten stellen vom Verbrennungsmotor auf Elektroantrieb um. Eine Statista-Umfrage hat ergeben, dass 47 Prozent der Unternehmen bereits mindestens eine alternative Antriebsart in ihrem Fuhrpark einsetzen. Rund 27 Prozent planen dies in den nächsten drei Jahren. Für den leichteren und effizienten Umstieg, setzen Fuhrparkmanager verstärkt auf Analyse-Software.
Solche Lösungen untersuchen das Fahrverhalten, um die Umstellung der Flotte zu vereinfachen und passende Modelle zu identifizieren. Vor allem die Bewegungsdaten sind für die Flottenplanung relevant, doch bei diesem Thema werden Datenschützer schnell hellhörig.
Um den Fuhrpark effizient umzustellen, kommt es darauf an, präzise Daten zum Fahrverhalten zu erfassen und zu analysieren, die valide Entscheidungen ermöglichen. Mitarbeiter und der Betriebsrat befürchten bei der Datenerfassung von Bewegungsdaten allerdings eine Überwachung einzelner Personen und stehen diesem Thema sehr skeptisch gegenüber.
Für Flottenmanager sind bei der Wahl einer Analysesoftware nicht nur die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO, sondern auch die Aufklärung und Einbindung der Mitarbeiter wichtig. Folgende Punkte gilt es daher zu beachten:
Ein datenschutzkonformes Flottenmanagement-System zu implementieren kann zwar aufwändig sein, wird aber mit dem richtigen Partner, der entsprechende Fachkenntnis und Erfahrung mitbringt, vereinfacht. Dabei kann vor allem eine Datenschutz-Roadmap nützlich sein, die während des gesamten Prozesses zum Tragen kommt.
Neben der Auswahl der passenden Software und Analysen ist es für die Flottenmanager essenziell, alle Beteiligten frühzeitig in den Prozess mit einzubeziehen und aufzuklären. Dazu gehört eine enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Die Verantwortlichen sollten den Zweck der Datenerhebung und den Nutzen für die Mitarbeiter detailliert aufzeigen. Dabei kommt es darauf an, dass alle notwendigen Dokumente regelmäßig ausgetauscht und Absprachen eingehalten werden.
Auch der eigene Datenschutzbeauftragte muss von Beginn an in das Projekt eingebunden sein und Einsicht in alle Dokumente zur Datennutzung und -verarbeitung haben. Der regelmäßige Austausch und die transparente Offenlegung und Dokumentation aller Aktivitäten stellen sicher, dass alle gesetzlichen Datenschutzvorschriften eingehalten werden.
Entscheidend sind aber vor allem die Fahrer. Damit sie eine rechtssichere Zustimmung erteilen, muss die Datenerhebung transparent sein und ihr Zweck klar kommuniziert und dokumentiert werden. Dabei gilt es, den langfristigen Mehrwert hervorzuheben und sicherzustellen, dass der tägliche Arbeitsablauf nicht gestört wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass Daten, die die Fahrer ausdrücklich nicht teilen wollen, auch nicht erfasst werden. Hier spielt vor allem die genaue Definition eine Rolle, welche Daten bei der Fahrt, zu welcher Zeit erfasst werden und für die Analyse notwendig sind. Auch muss sichergestellt sein, dass die erfassten Daten zu jeder Zeit geschützt vor dem Zugriff Dritter sind.