Geht es um die Wahl eines präventiven Mittels gegen Produktpiraterie, sprechen sich immer noch mehr als 80 Prozent für Schutzrechtsanmeldungen aus. Sie setzen auf Patente, Marken, etc. Allerdings beklagen rund 87 Prozent der Befragten die unzureichende Unterstützung durch ausländische Behörden und 81 Prozent die ungenügende Hilfe bei ausländischen Messen. Dazu hat der VDMA die Messe Frankfurt im Rahmen der Studie um ein Statement gebeten. Darin bekräftigt die Messegesellschaft ihr »großes Interesse daran, dass ihre Aussteller Innovationen ausstellen können, ohne dass diese plagiiert werden. Als Veranstalter von weltweit bekannten Markenveranstaltungen und als Dienstleistungs- und Marketingpartner unserer Kunden sind wir jedoch auch zur Neutralität verpflichtet. Messegesellschaften können jedoch dazu beitragen, unseren Kunden ein faires Geschäftsumfeld im Rahmen von Rechtssicherheit und gewerblichem Rechtsschutz zu bieten«. Zudem habe die Messe Frankfurt die Initiative »Messe Frankfurt against Copying« ins Leben gerufen, mit deren Hilfe sie ihren Kunden Handlungsoptionen im Falle eines Plagiatsverdachts aufzeigen können. Dem Rechteinhaber obliegt es jedoch selbst, seine Rechte geltend zu machen. So empfiehlt die Messe Frankfurt ihren Kunden, Marken und Produkte rechtzeitig beim jeweiligen Amt zu registrieren und entsprechende Nachweise und zur Veranstaltungen mitzubringen, um einen entsprechenden Nachweis für etwaige Musterschutzverletzungen erbringen zu können. Das heißt im Klartext, das Dokumentieren bestehender Recht auf Messeveranstaltungen ist die Voraussetzung für ein Einschreiten des Zolls oder der Polizei bei Verstößen. Das vollständige Statement können Sie in der Studie ab Seite 33 nachlesen.
Technische Schutzmaßnahmen sind weniger beliebt, denn entweder sind noch keine entsprechenden Maßnahmen verfügbar oder sie sind zu teuer.
Die Ergebnisse der Studie finden Sie in unserer Bildergalerie.