Gegen die Stimmen von Grünen und Linken beschlossen die Regierungsfraktionen die EEG-Novelle. Wir haben die wesentlichen Änderungen für Sie knapp zusammengefasst.
Der Zubau von erneuerbaren Energien wird gegenüber den alten Planungen reduziert in sogenannten »Korridoren« stattfinden. Das Ausbauziel bei Solarstrom und Windkraftanlagen an Land beträgt 2,5 GW pro Jahr, Offshore-Windkraft soll zusätzlich 6,5 GW Leistung bis 2020 und 15 GW bis 2030 bereitstellen. Der Zuwachs der Leistung aus Biomassekraftwerken wird auf 100 MW pro Jahr begrenzt.
Zukünftige Ökostrom-Bauern müssen ganz neu rechnen. Ihnen wird die Förderung von 17 Cent/kWh auf 12 Cent/kWh reduziert, bevor sie im 2017 ganz zugunsten eines Ausschreibungsmodells aufgegeben wird.
Beim Streitthema »EEG-Umlagebefreiung energieintensiver Unternehmen« einigte man sich darauf, dass 15 Prozent der EEG-Umlage prinzipiell zu zahlen sind. Entlastungen gibt es gestaffelt, wenn der Stromkostenanteil an der Wertschöpfung eines Unternehmens mindestens 16 Prozent und eine weitere, wenn er mindestens 20 Prozent beträgt.
Kleinanlagenbesitzer (unter 10 kW) müssen für die Nutzung ihrer selbst erzeugten erneuerbaren Energien nichts entrichten (Bagatellgrenze). Alle anderen werden unter Wahrung des Bestandsschutzes für Altanlagen bei der Eigennutzung bis Ende 2015 mit 30 Prozent der EEG-Umlage (1,9 Cent/kWh), bis 2015 mit 35 Prozent und ab 2017 mit 40 Prozent der EE-Umlage (2,5 Cent/kWh) belastet. Bahnbetreiber können künftig schon ab einem Verbrauch von zwei (bisher zehn) GW 20 Prozent Nachlässe gegenüber der regulären Umlage erhalten, die im Übrigen ansteigt.