Am 16.12.2015 urteilte der Europäische Gerichtshof, dass die EU-Kommission gegen ihre Verpflichtungen aus der Verordnung Nr. 528/2012 verstoßen habe. Dies setzt die politischen Entscheidungsträger in der EU unter einen gewissen Entscheidungsdruck.
Das Urteil kritisiert das Verhalten der EU-Kommission, die vereinbarte Frist vom 13. Dezember 2013 zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung der endokrinschädigenden Eigenschaften nicht eingehalten zu haben, und dadurch demokratische Entscheidungen des Europäischen Rates und des EU-Parlaments, die zum Schutze für die Gesundheit von Mensch, Tier und für die Umwelt erlassen wurden, ignoriert hat.
Die Begründung der EU-Kommission, die Kriterien seien im Sommer 2013 als nicht wissenschaftlich kritisiert worden und ihre Anwendung hätten Auswirkungen auf den Binnenmarkt, wies das Gericht zurück. Nach Auffassung des Gerichts hatte die EU-Kommission nicht das Recht, die in der Verordnung deutlich festgelegte Balance zwischen der Sicherung des Binnenmarktes einerseits und der Sicherung hoher Schutzstandards für Mensch, Tier und Umwelt andererseits zu gefährden. Das Gericht stellte in seinem Urteil des Weiteren fest, dass die Verordnung eine Folgenabschätzung nicht verlangt. Die EU-Kommission hatte statt der Implementierung von Kriterien eine ökonomische Folgenabschätzung initiiert und dabei in Kauf genommen, dass Menschen und ihre Umwelt weiterhin mit hormonschädigenden Substanzen (EDCs) belastet werden.