Verdacht auf Täuschung durch KI-Nutzung

Justiz befasst sich mit Einsatz von KI an Universitäten

15. März 2024, 14:10 Uhr | Nach Unterlagen von dpa
© Frank Leonhardt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an Hochschulen fordert nicht nur Wissenschaftler und ihre Bewertungsstandards heraus, sondern wird jetzt auch in Bayern juristisch thematisiert: Drei Studienbewerber hatten vermutlich KI für ihre Bewerbungen an der TU München genutzt.

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Die bayerische Justiz befasst sich aktuell mit dem Thema Künstliche Intelligenz an Universitäten.

Drei abgelehnte Studienbewerber der Technischen Universität München (TUM), die vermutlich KI für ihre Bewerbungen genutzt hatten, legten Einspruch ein, wie die Deutsche Presse-Agentur von einem Universitätssprecher erfuhr. Ein Eilantrag wurde vom Münchner Verwaltungsgericht bereits abgelehnt, bestätigte das Gericht. Zwei Klagen und ein weiterer Eilantrag wegen des Verdachts auf Täuschung durch KI-Nutzung in Bewerbungen an der TUM sind noch offen, so das Verwaltungsgericht.

Plötzlich fehlerfreies Englisch?

In einem bereits entschiedenen Fall, über den die «Süddeutsche Zeitung» berichtete, wurde ein Bewerbungsessay als ungewöhnlich eingestuft, da er sich stark von anderen Bachelor-Arbeiten abhob, erklärte das Gericht: Eine Fülle an Informationen in einem relativ kurzen Text, zudem in fast fehlerfreiem, poliertem Englisch. Zweifel kamen auf, weil sich die Bewerbung stark von einem früheren, erfolglosen Essay desselben Bewerbers unterschied.

Das Gericht teilte mit, der Bewerber habe keine plausible Erklärung für die Auffälligkeiten, die auf KI-Nutzung hindeuten könnten, im Verfahren vorbringen können. Ein Eilantrag (Aktenzeichen M 3 E 23.4371) wurde im November 2023 abgewiesen. Zum Hauptverfahren (M 3 K 23.4370) kam es nicht, da der Kläger seine Klage zurückzog, informierte das Gericht. Die zwei weiteren mutmaßlichen KI-Fälle seien ähnlich, so ein Sprecher der Universität.

Keine abgestimmte juristische Strategie

Laut Bayerischem Verwaltungsgerichtshof gab es an anderen Verwaltungsgerichten im Freistaat keine vergleichbaren Verfahren. Alexander Fehr, Geschäftsführer des Verbundes Universität Bayern e.V., war auch keine ähnlichen Fälle bekannt, wie er der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Der Verein hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, um juristische Aspekte studentischer Angelegenheiten zu diskutieren. Bisher gab es jedoch keine abgestimmte juristische Strategie, so Fehr. Er betonte die Notwendigkeit, sich künftig stärker bei Themen wie KI in Lehre, Bewerbungen und Prüfungen abzustimmen, sowohl intern als auch mit nationalen und internationalen Hochschulen, da diese Fragen nicht nur in Bayern lösbar seien.


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