Hier sollte laut Waltz unter anderem stehen, wie sich die an der Stelle interessierten Personen bewerben sollten; des Weiteren, welche Unterlagen sie ihren Bewerbungen beifügen sollten. „Sollen die Interessierten sich elektronisch bewerben, ist es sinnvoll anzugeben, welche Dateiformate erwünscht sind und wie groß die Dateien maximal sein sollten. Viel zu selten geben Unternehmen auch einen Ansprechpartner mit Durchwahl und Mail-Adresse an. Die Folge: Bei telefonischen Rückfragen landen Bewerber zunächst in der Zentrale. Werden sie dann von Pontius zu Pilatus verbunden, fragen sie sich automatisch: Wie professionell ist das Unternehmen organisiert?“
Meist enden Stellenanzeigen mit einem steifen Satz wie: „Bitte senden Sie Ihre kompletten Bewerbungsunterlagen bis zum 31. März an unsere Personalabteilung.“
Viel sympathischer: „Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung“ Oder: „Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewerbung.“
Eher Geschmacksache sei die Gestaltung der Anzeige: etwa als Fließtext oder in Stichpunktform mit Spiegelstrichen. Wichtiger seien klare und präzise Aussagen. Ungünstig Schachtelsätze und zu viele Anglizismen. Regel: „So ausführlich wie nötig, so kurz wie möglich“, direkte Ansprache mit „Sie sind …“, „Sie suchen ….“, „Sie wünschen …“.
Und nicht zu vergessen beim Texten das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral formuliert sein und dürfen keine Bezüge zu Alter, Herkunft, Religion des Bewerbers beinhalten, denn das Missachten dieser Vorgaben kann rechtliche Konsequenzen haben.