Schwerpunkte
11. Januar 2021, 10:56 Uhr | Corinne Schindlbeck
Seit Mitte September können Unternehmen bei der sogenannten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Anträge auf eine steuerliche Begünstigung für Personalausgaben ihrer Forschung und Entwicklung (FuE) stellen. Was es zu beachten gilt, sagt Fördermittelberater Michael Zahm.
Mit maximal einer Million Euro pro Unternehmen und Jahr fördert der Bund 25 Prozent der FuE-Personalkosten inklusive Arbeitgeberkosten für Vorsorgeleistungen. Vor allem mittelständische Betriebe sollen von dem seit 1.1.2020 geltenden Forschungszulagengesetz profitieren.
Gegenüber der klassischen Zuschussförderung durch Land, Bund oder EU ist der Antrag sehr unbürokratisch gehalten. Besonders vorteilhaft: Die Unternehmen müssen mit dem Projektstart nicht bis zur Bewilligung warten. Sie können die Zulage sogar rückwirkend beantragen.
„Wir sehen, dass sich aktuell sehr viele Unternehmen um diese Förderung bemühen“, sagt Michael Zahm. Doch der Geschäftsführer von Partner für Innovation und Förderung (PFIF) gibt zu bedenken, dass der Bund momentan pro Jahr lediglich rund 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen will. Wahrscheinlich werden nicht alle Anträge bewilligt oder der Staat muss die Förderung nochmals erhöhen. Trotz des unbürokratischen Verfahrens sei es entscheidend, die Anträge strategisch und präzise zu formulieren und vor allem die Personalkosten intern korrekt zu dokumentieren.
Drei Tipps gibt der Fördermittelberater aus dem badischen Lahr den Unternehmen: