Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG hat beim Landgericht München I eine unbezifferte Feststellungsklage gegen Infineon eingereicht. Das teilt Infineon heute mit.
In der Klageschrift heißt es, dass es sich bei der Ausgliederung des Speichergeschäfts auf die Qimonda AG um eine sogenannte wirtschaftliche Neugründung gehandelt habe. Infineon habe es versäumt, die in diesem Zusammenhang erforderliche Erklärung gegenüber dem Registergericht abzugeben.
Und weiter: Infineon sei aufgrund der angeblichen Verletzung dieser registerrechtlichen Formalität verpflichtet, Qimonda denjenigen Betrag zu erstatten, um den das tatsächliche Gesellschaftsvermögen von Qimonda im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens hinter dem Betrag des Grundkapitals von Qimonda zurückbleibt (sog. Unterbilanzhaftung). Mit der Klage soll eine grundsätzliche Zahlungsverpflichtung von Infineon festgestellt werden, da sich der Insolvenzverwalter nicht in der Lage sieht, die Höhe seines vermeintlichen Anspruchs zum jetzigen Zeitpunkt konkret zu beziffern.
Infineon hält diese Klage für unbegründet und stützt sich bei der Einschätzung auch auf Gutachten einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei und eines renommierten Rechtsprofessors. Infineon hat den vom Insolvenzverwalter behaupteten Sachverhalt als auch die geltend gemachten Rechtsfolgen bereits vor Einreichung der Klage zurückgewiesen. Und weiter heißt es von Infineon-Seite, dass man sich gegen die Klage durch alle gerichtlichen Instanzen zur Wehr setzen werde.