TÜV Rheinland
Steuervorteile durch geprüftes Energiemanagement
Der TÜV Rheinland bietet ab sofort Energieaudits sowie die Testierung von Energiemanagementsystemen für den so genannten Spitzenausgleich nach §55 Energie- und §10 Stromsteuergesetz an. KMUs können sich damit teils gravierende Steuervergünstigungen…