Amtsgericht München
Keyless-Go-System-Hacken ist kein Aufbruch
Die Hausratversicherung eines Diebstahlopfers muss nach dem illegalen Öffnen von dessen PKW mittels Funksignal nicht für die gestohlenen Gegenstände aufkommen. Das Überwinden des Keyless-Go-System stelle kein „Aufbrechen“ im versicherungstechnischen…