Drohnen

Die iPhones der Lüfte

16. Januar 2017, 11:15 Uhr | Von Joachim Kroll
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Fortsetzung des Artikels von Teil 2

Regulierung nötig

Private Drohnen sind auch immer wieder Gegenstand der Berichterstattung in den Nachrichten, wenn es Zwischenfälle gibt. Laut Deutscher Flugsicherung gab es von Januar bis September 2016 bereits 40 Vorfälle, bei denen es zu einer gefährlichen Annäherung zwischen Drohnen und Flugzeugen kam. Im gesamten Jahr 2015 waren es nur 14 Fälle. Die Tendenz ist also – analog zu den Verkaufszahlen der Drohnen – stark steigend. Aber nicht nur der Flugverkehr ist betroffen: Bei einem Skirennen stürzte eine Drohne ab und verletzte Menschen, im September 2013 landete eine Drohne direkt vor der Bühne von Kanzlerin Merkel während einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden. Auch Gefängnismauern sind kein Hindernis für eine Drohne, wenn es darum geht, ein kleines Päckchen mit weißem Pulver auf die andere Seite zu bringen. Beim Bahnunfall von Bad Aibling waren Journalisten mit Drohnen unterwegs, um Fotos von der Unfallstelle zu machen, was dann die anfliegenden Rettungshelikopter störte.

Es ist wie mit PCs und Internet: Angesichts der schnellen Innovation kommt die Politik mit der Regulierung nicht hinterher. Seit 2012 werden Drohnen im Zivilluftfahrtgesetz erwähnt. In Deutschland dürfen nur Fluggeräte bis zu einem Abfluggewicht von 5 kg ohne Genehmigung aufsteigen und der steuernde Pilot am Boden muss ständigen Sichtkontakt zum Fluggerät haben. Autonomes Fliegen wie vorher im Fall von DHL ist nur mit spezieller Genehmigung möglich.

Die Drohnenhersteller sind selbst daran interessiert, dass mit ihren Geräten kein Missbrauch betrieben wird – andererseits wollen sie keine Zusatzkosten investieren, um die Sicherheit zu erhöhen. Was es schon gibt, sind per Software einprogrammierte Sperrzonen, in denen die Drohnen nicht aufsteigen können. Da fast alle Drohnen mit einem GPS-Empfänger ausgestattet sind, sind dort die Kontrollzonen rund um die Flughäfen einprogrammiert, in die auch Privatpiloten nicht ohne Genehmigung des Tower einfliegen dürfen. Was von der Industrie nicht freiwillig geleistet wird, sind Transponder, mit denen sich die Drohne auf dem Radar der Flugsicherung melden würde und auch einem Besitzer zuzuordnen wäre – eine vorherige Registrierung vorausgesetzt. Die Mehrkosten würden einem Luftfahrtexperten zufolge höchstens fünf Euro betragen.

Auf Drohnenjagd

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Dr. Ingo Seebach von Dedrone
Bild 7. Dr. Ingo Seebach zu Veranstaltungen mit Kanzlerin Merkel: „Sie können sich sicher sein, dass da keine Drohne mehr fliegt“.
© Elektronik

Die Identifikation der Drohnen ist bei der Abwehr das Hauptproblem, denn um etwas gegen Drohnen zu unternehmen, muss man sie überhaupt erst erkennen. Modellflugzeuge sind mit ihrer Spannweite von 3,50 bis 6 m z.B. auch für Flugzeug-Piloten erkennbar und dürfen auch nur rund um zugelassene Modellflugplätze betrieben werden. Drohnen sind so klein, dass sie praktisch unsichtbar sind. Das Kasseler Start-up Dedrone hat mit dem Vorfall von Kanzlerin Merkel die Marktlücke entdeckt und entwickelt seitdem Erkennungs- und Abwehrsysteme für Drohnen.

Nun erscheint es naheliegend, die Drohnen einfach abzuschießen oder durch Störsender die Steuerung lahmzulegen. Dabei gibt es aber ein Problem: Drohnen dürfen nicht (legal) vom Himmel geholt werden. In vielen Ländern Afrikas oder den arabischen Emiraten ist das kein Problem, in den meisten zivilisierten Ländern hingegen schon. Viele Hazardeure, die sich auch gerne im Internet präsentieren (Batelle DroneDefender, Skywall 100 Drone Defense System, Theiss Excipio), beschäftigen sich mit dem Einfangen oder Zerstören von Drohnen, weil das auf den ersten Blick eine so einfache und attraktive Lösung ist. Dr. Ingo Seebach von Dedrone (Bild 7) entgegnet: »Und wer ist schuld, wenn die Drohne dann auf eine Person fällt? Viel wichtiger ist es, denjenigen ausfindig zu machen, der die Drohne steuert, der kommt sonst morgen mit einer neuen Drohne.«

Der Drone Tracker erkennt Drohnen anhand ausgesandter Geräusche und Ultraschall, der WLAN-Kommunikation mit dem Steuergerät und mittels Infrarot sowie Video-Überwachung.
Bild 8. Der Drone Tracker erkennt Drohnen anhand ausgesandter Geräusche und Ultraschall, der WLAN-Kommunikation mit dem Steuergerät und mittels Infrarot sowie Video-Überwachung.
© Dedrone

Deshalb hat Dedrone einen »Drone Tracker« (Bild 8) entwickelt, der Drohnen anhand Videoüberwachung, der ausgesandten Audio- und Ultraschallwellen sowie der tyischen WLAN-Steuersignale erkennt. Je nach Etat können Firmen oder Behörden mehr oder weniger Aufwand treiben. Die Erkennung lässt sich mit einem Radar weiter verbessern und in der Reichweite erhöhen. Erst im Dezember 2016 hat die Deutsche Telekom eine Kooperation mit Dedrone bekanntgegeben, bei der das Unternehmen als Konsortialführer die Geräte mehrerer Hersteller zusammenführt, um einen wirkungsvollen Schutz vor Drohnen für Industriebetriebe und Behörden zu gewährleisten. Wie der genau funktioniert, dazu äußert sich Seebach nicht im Detail, sagt aber zum damaligen Vorfall in Gegenwart von Kanzlerin Merkel: »Sie können sich sicher sein, dass da heute keine Drohne mehr rumfliegt.«

Wirft man einen Blick auf die Webpräsenz von Dedrone, so entdeckt man dort u.a. auch noch einen Funk-Jammer, die die Kommunikation zwischen Steuergerät und Drohne stört und den Glonass- und GPS-Empfang unterbinden kann. Allerdings sind dann auch sämtliche anderen WLANs in der Umgebung lahmgelegt und einige Autofahrer dürften sich verfahren. In gewissen Fällen wird es also sicher möglich sein, die nötigen Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb solcher Anlagen zu bekommen.

Weitere Informationen
[1] Amazon Prime Air
[2] DHL Paketdrone
[3] Gedanken eines Profi-Fotografen zum Thema Drohnen


  1. Die iPhones der Lüfte
  2. Paketzusellung per Drohne?
  3. Regulierung nötig

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