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Beratung zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung

18. Oktober 2017, 12:03 Uhr | Karin Zühlke
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Datenschutzgefahr Lautsprecher

Ob „ding ding bääh“ im Spielkasino, Hintergrundmusik im Aufzug und Supermarkt oder der Zigarettenautomat, der mitteilt: „Ihre Auswahl ist derzeit leider nicht verfügbar“ – immer häufiger finden sich in verschiedenen Geräten Lautsprecher. Und meistens hat der Kasinobesucher oder Einkäufer sein Smartphone dabei. Diese Kombination kann wie ein Spion eingesetzt werden: Einige Apps fordern beim Installieren den Zugriff auf das Mikrofon, was die meisten User kaum beachten. Doch im Frühjahr 2017 hat die Technische Universität Braunschweig alleine im Google Play Store 234 Apps mit Ultrasonic-Tracking-Beacon-Funktion von Silverpush entdeckt. Damit lässt sich auch mit deaktivierter Standortlokalisation im Smartphone feststellen, wo dessen Nutzer sich gerade aufhält. Hierfür senden Lautsprecher Hochton-Codes im Frequenzbereich zwischen 18 kHz und 20 kHz, der vom menschlichen Gehör kaum wahrnehmbar ist, vom Mikro im Smartphone jedoch problemlos eingefangen werden kann – ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz.

Ein Sicherheitskonzept könnte hier folgende Komponenten umfassen: Ein TPM (Trusted Platform Module), das Schadcode bereits während des Bootvorgangs entlarvt, eine sichere und verschlüsselte Kommunikation mit gültigen Zertifikaten und asymmetrischem oder hybridem Schlüsselaustausch sowie eine Reihe weiterer Schutzmaßnahmen auf allen vertikalen Software- und Kommunikationslayern. Darüber hinaus kann außerhalb des digitalen Schaltungsteils ein hoch einsetzender analoger Tiefpassfilter und ein auf Frequenzen unterhalb von 18 kHz abgestimmter Lautsprecher, etwa der AS09208AR-R von PUI Audio, empfehlenswert sein.


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