Abrechnungsverfahren

RWE-Ladesystem für E-Autos nach Eichrecht zugelassen

8. September 2014, 10:26 Uhr | Steffi Eckardt
Eine genaue Energieabrechnung nach Kilowattstunden liefern die nach deutschen Eichrecht zugelassenen RWE-Ladestationen für Elektrofahrzeuge.
© RWE Effizienz

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat RWE Effizienz die Zulassung der Ladestationen für Elektrofahrzeuge nach deutschem Eichrecht erteilt. Das von RWE entwickelte Mess- und Abrechnungsverfahren auf Basis von Kilowattstunden ist somit eichfähig ist und kann deutschlandweit für Abrechnungszwecke eingesetzt werden.

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RWE sieht in der Abrechnung nach Kilowattstunden über ein behördlich geprüftes Messsystem eine genaue und faire Methode, den geladenen Strom zu berechnen. Um nach Kilowattstunden abrechnen zu können, ist ein Vertragsverhältnis zwischen Ladesäulenbetreiber und Anwender notwendig. Auf dieses Vertragsmodell setzt RWE mit seinen Autostromprodukten.

Neben eichrechtkonformer Abrechnung von Autostromverträgen und Steckerstandards für das Laden mit Gleich- und Wechselstrom steht das komfortable Laden im Fokus der Unternehmensstrategie. Hier setzt RWE auf intelligentes Laden per "Plug&Charge". Das basiert auf der sich in der internationalen Standardisierung befindlichen Norm ISO/IEC 15118. Hauptbestandteil dieser Norm ist die wechselseitige Kommunikation zwischen Elektrofahrzeug und Ladeinfrastruktur. Diese ermöglicht Nutzern eine vollautomatische Freischaltung von Ladevorgängen ohne telefonische Anmeldung, Chip-Karten oder PIN-Codes. Solange noch nicht jedes Elektrofahrzeug der Ladeinfrastruktur seine Zugangsdaten automatisch mitteilen kann, verfügt RWE mit dem intelligenten Ladekabel über eine komfortable Lösung. Dabei sind die anonymisierten Kenndaten des Nutzers direkt im Ladekabel gespeichert.

 


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