Die bisher kontrovers diskutierten Fragen, ob gemischt genutzte Versorgungsleitungen herauszugeben sind und wie der Kaufpreis für die Versorgungsleitungen bei Netzübernahmen zu ermitteln ist, hat der Bundesgerichtshof zugunsten der übernehmenden Netzbetreiber entschieden.
»Der BGH hat endlich Klarheit bei der Frage der gemischt genutzten Leitungen geschaffen. Viele Netzübernahmen, die bisher an den überzogenen Ansprüchen der Altkonzessionäre an die technische Netztrennung gescheitert sind, können nun deutlich leichter umgesetzt werden«, sagt Christian Marthol, Rechtsanwalt und Partner der auf Netzübernahmen spezialisierten Kanzlei Rödl & Partner.
Anton Berger, Leiter des Bereichs Energiewirtschaft bei Rödl & Partner, ergänzt: »Die Diskussion über den richtigen Wertansatz bei Netzübernahmen hat nun hoffentlich ein Ende. Der BGH bestätigt, was seit Jahren eigentlich allen klar war: dem Ertragswert kommt die entscheidende Bedeutung zu.«