Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) hat erstmals Mindestanforderungen an ausführende Unternehmen in der Kabellegung definiert und als VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 veröffentlicht.
Die VDE-Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 definiert zur Sicherstellung der Qualität in der Kabelverlegung Mindestanforderungen, um Beschädigungen zu verhindern. Die häufig nicht sichtbaren Kabelverletzungen senken die Lebensdauer und führen zu kostspieligen Reparaturen.
Die VDE-Anwendungsregel dient einerseits Netzbetreibern als Leitfaden, wie sie im Rahmen der Auswahlverantwortung die fachliche Eignung der ausführenden Unternehmen feststellen. Andererseits wendet sie sich an die Unternehmen, die die Kabellegung für Übertragungs- und Verteilnetze sowie für deren zugehörige Nachrichtennetze ausführen. Sie fasst bestehende technische Regelwerke zusammen und formuliert daraus Mindestanforderungen, die vom Auftragnehmer im Rahmen der fachlichen Eignungsfeststellung nachzuweisen sind, etwa für die Bereiche Personal, technische Ausstattung und Arbeitsschutz.
Der VDE|FNN empfiehlt, die Anwendungsregel zum Vertragsbestandteil im Rahmen der Präqualifikation ausführender Bauunternehmen bei Ausschreibungen zu machen. Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4221 ist seit 1. Mai 2016 in Kraft und über den VDE-Verlag erhältlich. Sie ergänzt die Anwendungsregel VDE-AR-N 4220 vom Sommer 2015, die bereits Mindestanforderungen an alle Bauunternehmen im Leitungstiefbau festlegte (also z. B. auch Wasser, Gas und Fernwärme).