EU-Wissenschaftskommission

Bewertung der Gesundheitsrisiken von LEDs

20. Juli 2017, 15:24 Uhr | Markus Haller
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EU-Untersuchungsbericht stimmt sehr vorsichtig zu

In wie weit diese Untersuchungen für den praktischen Gebrauch von LED-Beleuchtungen aussagekräftig sind, ist stark umstritten. Die EU-Kommission hat daher eine eigene Untersuchung zur Bewertung der potenziellen Gesundheitsrisiken durch LEDs angeordnet. Sie beauftragte das Scientific Committee on Health, Environmental and Emerging Risks (SCHEER) mit der Sichtung und Bewertung der zu diesem Thema relevanten wissenschaftlichen Veröffentlichungen. Das SCHEER hat also keine neuen Erkenntnisse durch eigene experimentelle Untersuchungen hervorgebracht, sondern die bisherigen Forschungsergebnisse gesammelt und darauf basierend eine Gesamtbewertung vorgenommen.

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Das zusammenfassende Ergebnis des Berichts lautet: Es gibt keine Hinweise, dass sich LED-Licht von Leuchten oder Displays bei normaler Benutzung direkt nachteilig auf die Gesundheit auswirkt. Damit sind allerdings vornehmlich die Aspekte der photobiologischen Sicherheit gemeint, die das SCHEER ebenfalls untersuchte. Darunter fällt etwa eine Schädigung der Netzhaut oder der Haut durch eine zu hohe Lichtdosis. Wenn es um die von der AMA angemahnten Aspekte geht, zeigen sich die SCHEER-Forscher etwas zurückhaltender als ihre amerikanischen Kollegen, sehen aber durchaus die Möglichkeit von negativer Beeinträchtigung.

Es sei erwiesen, dass es durch den Gebrauch von LEDs oder mit LEDs arbeitenden Displays in den Abendstunden durch deren Blaulichtanteil zur Beeinträchtigung des zirkadianen Rhythmus käme. Eine Beeinträchtigung gäbe es jedoch auch bei Nutzung von anderen künstlichen Beleuchtungen. Außerdem seien die Auswirkungen von Licht auf den zirkadianen Rhythmus noch nicht in allen Aspekten ausreichend verstanden, um konkrete Aussagen über die Rolle der LEDs in diesem Zusammenhang zu treffen. Gut verbürgte Probleme gebe es aber durch Flicker-Effekte und teilweise fehlende Optiken zur Lichtdiffusion, was zu starker Blendung führe.

Schärfere EU-Bestimmungen nicht zu erwarten

Eine strengere Reglementierung der LED-Beleuchtung auf EU-Ebene, wie sie die Europäische Kommission dem EU-Parlament theoretisch vorschlagen könnte, ist bei diesem (vorläufigen) Untersuchungsergebnis sicherlich nicht zu erwarten. Eine Reduktion des Blaulichtanteils könnte für LED-Chip-Hersteller ein interessantes Alleinstellungsmerkmal sein. Aktuell ist die dafür notwendige Modifikation der farbkonvertierenden Schicht für den großen Massenmarkt aber noch deutlich zu teuer.


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