Neue Runde im Patentstreit zwischen austriamicrosystems (AMS) und Melexis. AMS erklärte nun, dass das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Düsseldorf in der Patentverletzungsklage gegen Melexis bezüglich des europäischen Patents EP0916074B1 (Magnetfeld-Encoder) weiterhin Gültigkeit habe.
Entsprechend erwartet das Unternehmen, sich gegen die Entscheidung des Münchener Bundespatentgerichts durchzusetzen, das das o.g. Patent, als dessen alleinige verfügungsberechtigte Inhaberin sich austriamicrosystems sieht, als nicht patentfähig erachtet. austriamicrosystems wird gegen diese Entscheidung Berufung beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das Unternehmen ist überzeugt, dass die Berufung in dieser nächsten und zugleich letzten Instanz erfolgreich sein wird und das Gericht das betreffende Patent vollständig bestätigt.
AMS betonte, dass diese Entwicklung keine negativen Auswirkungen auf seine derzeitige oder künftige Geschäftstätigkeit haben werde. Zudem trage Melexis das Risiko, dass AMS nach einem positiven Berufungsentscheid finanzieller Schadenersatz aus der Patentverletzung zugesprochen werde.