Die Entscheidung im Patentstreit der beiden Sensorhersteller Melexis und austriamicrosystems ist gefallen. Das Bundespatentgericht München hat der Patent-Nichtigkeitsklage, die Melexis im März 2009 gegen das Patent EP0916074 von austriamicrosystems eingereicht hatte, stattgegeben.
Aufgrund der von Melexis vorgelegten Beweise erklärte das Bundespatentgericht in erster Instanz alle Patentansprüche (1-3 und 5-14) als nichtig und unwirksam. Berufung gegen diese gerichtliche Entscheidung kann am Bundesgerichtshof (Karlsruhe) eingelegt werden.
Die Nichtigkeit aller Ansprüche auf das austriamicrosystems-Patent nimmt dem früheren Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Mai 2010 (erste Instanz) im Zuge eines parallelen Gerichtsverfahrens bezüglich einer Patentverletzung jegliche Grundlage. Das Landgericht Düsseldorf hatte im Mai der von austriamicrosystems eingereichten Patentverletzungsklage gegen Melexis in Bezug auf Magnetfeld-Encoder in erster Instanz stattgegeben. Dagegen hatte Melexis bereits zuvor Revision beantragt.