Neue EU-Vorgaben zur Entgelttransparenz erfordern neue Prozesse, Systeme und Anpassungen in der Vergütung. Deutschland muss die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen und dafür das Entgelttransparenzgesetz anpassen.
Unternehmen müssen sich damit auf zusätzliche Transparenz-, Auskunfts- und Berichtspflichten einstellen. Das betrifft sowohl rechtliche als auch organisatorische Prozesse in der Vergütungspraxis.
Thema einer gemeinsamen Veranstaltung von PEAG und Gesamtmetall in Berlin war die praktische Umsetzung der Richtlinie. Diskutiert wurden Auswirkungen auf HR-Prozesse, Vergütungssysteme und Informationsrechte von Beschäftigten.
Prof. Dr. Stephan Seiwerth sieht erhebliche Auswirkungen auf das bestehende Tarifvertragssystem. „Für das Tarifvertragssystem birgt die Entgelttransparenzrichtlinie erheblichen Sprengstoff", sagte er.
Nach seiner Einschätzung greift die Richtlinie in etablierte tarifliche Entgeltfindungsprozesse ein. Gerichte müssten künftig nicht nur Diskriminierung bei gleicher Arbeit prüfen, sondern auch die Bewertung gleichwertiger Tätigkeiten anhand definierter Kriterien wie Kompetenz, Belastung, Verantwortung und Arbeitsbedingungen.
Seiwerth verwies zudem darauf, dass tarifgebundene Unternehmen nicht von den Vorgaben ausgenommen seien. „In der Praxis müssen die Sozialpartner ihre Entgeltstrukturen also an den vorgegebenen vier Kriterien ausrichten", betonte er.
Prof. Dr. Claus Vormann verwies auf den Umsetzungsaufwand in den Unternehmen. Er nannte als notwendige Vorarbeiten unter anderem Jobarchitekturen, Jobfamilien, Stellenbewertungen, Vergütungsanalysen, Governance-Strukturen und IT-Anpassungen.
Die Richtlinie könne bestehende Schwächen in Vergütungssystemen sichtbar machen. Transparenz allein reiche dafür nicht aus, wenn die zugrunde liegenden Systeme nicht konsistent aufgebaut seien.
Kritik kommt mit Blick auf die neuen Berichtspflichten. Andreas Schmincke, Geschäftsführer der PEAG Holding, sagte: "Problematisch finde ich aber die vorgesehenen neuen Berichtpflichten, die zusätzlichen Bürokratie- und Verwaltungsaufwand auslösen, der nur mit neuen Reporting-Systemen zu erfüllen ist".
Zugleich sprach er sich dafür aus, bestehende Regelungen des deutschen Entgelttransparenzgesetzes zur Angemessenheitsvermutung tarifvertraglicher Entgeltregelungen und Betriebsvereinbarungen beizubehalten.